Aus dem Gerichtssaal: Schlepper sitzt auf der Anklagebank

100 Euro erhielt der Schlepper sofort, den Rest sollte er später bekommen | Foto: Symbolfoto/Peham
  • 100 Euro erhielt der Schlepper sofort, den Rest sollte er später bekommen
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Haftstrafe für Menschenschmuggler: Kroate (39) transportierte syrische Flüchtlinge mit dem Auto. Im Bezirk Völkermarkt ging er der Polizei ins Netz.

KLAGENFURT/VÖLKERMARKT.
Wegen Schlepperei sitzt ein 39-jähriger Kroate auf der Anklagebank am Landesgericht Klagenfurt. Der Gelegenheitsarbeiter wollte drei syrische Flüchtlinge von Slowenien nach Graz transportieren. Auf der Südautobahn bei Haimburg (Bezirk Völkermarkt) wurde er von der Polizei auf frischer Tat ertappt.

300 Euro Lohn

"Ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich das machen will und versprach mir dafür 300 Euro", sagt der geständige Angeklagte bei der Gerichtsverhandlung. 100 Euro habe er sofort bekommen – für Benzin und die Vignette. Den Rest sollte er später erhalten.
Bei der letzten Tankstelle auf der slowenischen Autobahn, "bevor man nach Österreich kommt, sind die Leute zu mir ins Auto gestiegen." Er habe gleich erkannt, "dass es sich um Illegale handelt." Daraufhin rief der Angeklagte seinen Bekannten an, der ihn mit einem zweiten Auto auf seinem Weg begleitete. "Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht fahren werde, aber mein Bekannter versprach mir einen zusätzlichen Bonus, wenn ich es doch tue."

Von der Polizei verhaftet

In Hainburg wurde der Angeklagte schließlich bei einer Polizeikontrolle erwischt und verhaftet. Die drei syrischen Flüchtlinge gaben später gegenüber der Polizei an, insgesamt 24.000 Euro an die Schlepper bezahlt zu haben, die versprachen, sie über die Türkei nach Österreich zu bringen.

Urteil: Haftstrafe

Richter Uwe Dumpelnik verurteilt den Angeklagten zu einer Haftstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten, drei davon unbedingt. Die Untersuchungshaft wird angerechnet.
Obwohl der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte beteuert, zuvor noch nie an solchen Aktionen beteiligt gewesen zu sein, liege eine Gewerbsmäßigkeit vor, man könne von organisierter Kriminalität ausgehen, lautet die Urteilsbegründung.

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