Vom Land finanziert
Erfolg für Mieter durch Betriebskostencheck

"Die Betriebskosten sind ein immer größerer Kostenfaktor beim Wohnen und müssen deshalb ganz besonders genau angeschaut werden", betont Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
  • "Die Betriebskosten sind ein immer größerer Kostenfaktor beim Wohnen und müssen deshalb ganz besonders genau angeschaut werden", betont Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig.
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Vom Land Kärnten werden kostenlose Beratungen für alle Kärntner zur Verfügung gestellt. Mieter bekommen eine genaue Aufklärung über ihre Betriebskosten und in strittigen Fällen eine hoch kompetente Rechtsberatung und -begleitung.

KLAGENFURT. Seit nunmehr neun Jahren finanziert das Land Kärnten den Gratis-Betriebskostencheck der Arbeiterkammer Kärnten für Mieter. Mehr als 1500 Kärntner nehmen dieses Angebot jedes Jahr in Anspruch und lassen ihre Betriebskostenabrechnungen von den Experten der Arbeiterkammer überprüfen. Während in den meisten Fällen bei Unregelmäßigkeiten ein Einspruch beim Vermieter zum Erfolg führt, geht es mitunter auch vor Gericht, wie ein aktueller Fall zeigt, der gerade höchstgerichtlich entschieden wurde.

Betriebskosten als immer größerer Kostenfaktor

"Das aktuelle OGH-Urteil im Sinne einer Mieterin aus dem Lavanttal zeigt einmal mehr, wie wichtig diese Aktion ist. Die Betriebskosten sind ein immer größerer Kostenfaktor beim Wohnen und müssen deshalb ganz besonders genau angeschaut werden", betont Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig. Konkret fand sich auf der Betriebskostenabrechnung, die die Wohnungseigentümerin BUWOG der Lavanttalerin im Jahr 2019 ausgestellt hatte, ein Posten in Höhe von 100 Euro für eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen. Ein Einspruch der AK blieb ungehört, daher wurde der Rechtsweg eingeschlagen. Mit dem nunmehrigen OGH-Urteil bekommen alle Mieter der Wohnanlage die zu Unrecht verrechneten Kosten zurückerstattet.

Mehrfacher Nutzen

Das Urteil hat aber eine noch weitreichendere Konsequenz: '"Für heimische Mieter bedeutet das Urteil, dass kein Vermieter – weder privat noch gewerblich – solche Überprüfungskosten auf Mieter überwälzen darf, denn es handelt sich um Erhaltungskosten der Liegenschaft", erklärt Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. "Die gemeinsame Aktion des Landes Kärnten und der Arbeiterkammer bringt mehrfachen Nutzen: Mieter bekommen eine genaue Aufklärung über ihre Betriebskosten und in strittigen Fällen eine hoch kompetente Rechtsberatung und -begleitung. In dutzenden Fällen wurden in den vergangenen Jahren dabei ungerechtfertigte Kostenüberwälzungen aufgedeckt und im Sinne der Mieter geklärt. Das hat auch dazu geführt, dass sich die Qualität der Abrechnungen mit den Jahren merkbar verbessert hat", betont Schaunig. In diesem Zusammenhang verweisen Goach und Schaunig auch darauf, dass die Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer Kärnten dank der finanziellen Unterstützung des Landes allen Kärntnern offen steht.

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