Erfundener Handtaschenraub endete vor dem Richter

- Köfer will berufen, das Urteil ist nicht rechtskräftig
- hochgeladen von Markus Vouk
Die Frau (26) hatte bei der Polizei einen Handtaschenraub angezeigt. Im Zuge der Ermittlungen gestand sie den Überfall erfunden zu haben. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
INNENSTADT. Eine 26-Jährige musste sich vergangene Woche am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Die Frau hatte im Oktober einen erfundenen Handtaschenraub zur Anzeige gebracht (die WOCHE berichtete). Sie wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräfig.
Überfall aus Angst erfunden
Die Angeklagte hatte am 23. Oktober nach dem Besuch einer Disco angezeigt, dass sie von einem Unbekannten niedergestoßen wurde und ihr die Handtasche geraubt wurde. Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen ein. Im Zuge der umfangreichen Erhebungen verstrickte sich die 26-Jährige in Widersprüche und gestand den Überfall erfunden zu haben. Als Begründung gab sie an, ihre Handtasche nach einer durchzechten Nacht nicht finden konnte. Da sich in der Tasche auch der Geschäftsschlüssel ihres Chefs befand, fürchtete sie ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
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