Nach Tod von 11-Jähriger
Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung laufen
Wie berichtet kam es am 19. Juli zu einem tragischen Badeunfall am Wörthersee, bei dem ein 11-jähriges Mädchen ums Leben kam. Jetzt bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung ermittelt wird.
KLAGENFURT. Mitte Juli diesen Jahres fiel ein elfjähriges Mädchen in den Wörthersee. Sie konnte vorerst reanimiert und ins Klinikum Klagenfurt geflogen werden. Doch die Verletzungen waren zu schwer, sie verstarb im Krankenhaus. Jetzt werden Ermittlungen gegen die Mutter geführt, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
"Grob fahrlässige Tötung"
Laut dem Staatsanwalt Kitz ermittelt die Staatsanwaltschaft immer den Sachverhalt, wenn ein Kind zu Tode kommt, weil ein Kind im Regelfall nicht auf sich selbst aufpassen kann. Man prüft hier, ob Aufsichtspflichten verletzt wurden. "In diesem Fall hatte das Mädchen eine Behinderung, sie war Nichtschwimmerin und trug keine Schwimmweste. Das sind Anzeichen für die Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung zu ermitteln", erklärte ein Markus Kitz gegenüber MeinBezirk.
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