Keine Strafe wegen Tierquälerei für Unterkärntner Gastronomiebetrieb

Konsumenten können mit ihrer Kaufentscheidung einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten | Foto: Pixabay
  • Konsumenten können mit ihrer Kaufentscheidung einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten
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  • hochgeladen von Kathrin Hehn

KÄRNTEN. In einem Unterkärntner Gastrobetrieb wurden im Frühjahr 2017 massive Missstände und in den Stallanlagen und im Schlachtbetrieb des Unternehmens festgestellt. Wie die Woche berichtete, brachte der Verein gegen Tierfabriken brachte die Zustände damals ans Licht. Unter anderem waren die Futterrinnen total verdreckt, man fand Knochen und Gebeine in den Stallbuchten, Kannibalismus war keine Seltenheit unter den Tieren und ein totes Schwein lag vergessen im Stall. Auch im Schlachthof wurden die Tiere nicht artgerecht behandelt, so Aktivistin Lena Remich. Zahlreiche Schweine wurden in 30 Minuten Schlachtzeit so oft durch Stromschläge tracktiert, dass sie bei vollem Bewusstsein regungslos am Boden liegen blieben.

Keine Verurteilung für den Gastrobetrieb

Trotz der sorgfälltigen Ermittlungen inklusive einschlägiger Gutachten, steht nun fest, dass das Unternehmen keine Strafe erhält. Der Betreiber zahlt lediglich Divisionen.
Trotz strenger staatlicher Überwachung kommt es im "Nutztiersektor" immer wieder zu massiven Übertritten, so Verein gegen Tierfabriken Kampagnenleiter David Richter. Laut ihm sei hier vor allem auch der Konsument gefragt Fleisch aus nachhaltigen und zuverlässigen Quellen zu beziehen, um das Tierwohl generell zu steigern.

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