Osterfeuer bewilligungspflichtig
Wie alle Brauchtumsfeuer sind auch Osterfeuer bewilligungspflichtig.
KLAGENFURT. Zum Osterfest gehören auch Osterfeuer. Wie alle Brauchtumsfeuer sind auch Osterfeuer bewilligungspflichtig. Grundsätzlich ist gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz das Verbrennen von Gegenständen und biogenen Materialien im Freien verboten. Ein Osterfeuer zählt aber zur Kategorie der Brauchtumsfeuer und für die gilt die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung.
Genehmigung benötigt
Osterfeuer sind nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt. Für ein Osterfeuer benötigt man eine entsprechende Genehmigung, Anträge stehen auf der Klagenfurt Homepage (Leben in Klagenfurt/Sicherheit/Feuerwehr/Infos-Formulare) sowie auf der Homepage der Klagenfurter Berufsfeuerwehr (www.berufsfeuerwehr.at) als Download bereit. Formulare gibt es auch im Bürgerservicebüro im Rathaus und bei der Feuerwehr in der Hans-Sachs-Straße.
Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens acht Kalendertage vor Entzündung des Osterfeuers, also bis 18. März, bei der Berufsfeuerwehr eingelangt sein. Entweder per Post (Abteilung Feuerwehr, Hans-Sachs-Straße 2, 9020 Klagenfurt), Fax (Tel. 5322-709) oder Email (feuerpolizei @klagenfurt.at).
Nach telefonischer Terminvereinbarung wird von der Feuerwehr ein Ortsaugenschein durchgeführt. Die Bewilligung wird mittels Bescheid erteilt, der Bescheid wird vor Ort ausgestellt und kostet 14,30 Euro Bundesgebühr und 4,30 Euro Verwaltungsgebühr.
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