Naturschutz
"Schluss mit Angstschnitten": Erleichterung für Gemeinden
Justizministerin Zadic beschloss neue Gesetzesnovelle für Baumschnitte.
KÄRNTEN. Jedes Frühjahr heulen in Kärntens Gemeinden die Sägen. Aus Angst, im Falle eines heruntergestürzten Astes oder gar umgefallen Baumes geklagt zu werden, wurden viele Bäume gefällt oder zu radikal geschnitten. Denn für Bäume an Strassen, Parks und Gärten galten bisher dieselben strengen Haftungsregeln wie für Gebäude. Damit ist jetzt Schluss. Justizministerin Alma Zadic hat eine Gesetzesnovelle vorgelegt, die einstimmig beschlossen wurde und am 1. Mai in Kraft getreten ist. Kläger:innen müssen nun nachweisen, dass ein Schaden durch mangelnde Sorgfaltspflicht seitens der Baumhalter:innen verursacht wurde. Ein Leitfaden (https://baumkonvention.at/) hilft mit klaren Anleitungen, Baumbestände zu erhalten und Haftungsfälle auszuschließen. Gabriele Hadl, Gemeinderätin der Grünen in Pörtschach sagt dazu: “Das bringt eine grosse Erleichterung für Gemeinden. Wir sind dankbar, dass die Justizministerin das umsetzen konnte. Bäume im Ortsgebiet sind besonders wertvoll- sie kühlen, speichern Wasser, bieten Lebensraum für Tiere und sind einfach schön.”
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