Lehrlinge
Unterstützung in der Kurzarbeit
Laut AMS Kärnten liegen kärntenweit von rund 1.000 Lehrlingen Kurzarbeitsanträge vor.
KÄRNTEN. Durch die Corona-Pandemie und dadurch teilweise geschlossenen Betrieben hat sich die Situation der aktuell in einem Lehrverhältnis stehenden Jugendlichen erschwert. Daher wurden einige Maßnahmenpakete geschnürt um Lehrlinge, die von Kurzarbeit oder einem Verdienstentgang betroffen sind zu unterstützen. Aufgrund der Corona-Krise gab es im Bereich der Lehrlingsausbildung diverse Förderungen seitens des Bundes. "Die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge hat stark dazu beigetragen, dass die Lehrlinge von den Unternehmen ungeachtet der vielfach massiven Herausforderung und Unsicherheiten, in der Ausbildung gehalten werden konnten", so Benno Tosoni, Leiter der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten.
Kurzarbeit
Im direkten Zusammenhang mit der Kurzarbeit bei Lehrlingen steht die Förderung für Ausbildungsverbände und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten. "Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Betrieb die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten trägt und dass die Maßnahme im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 stattfindet", so Tosoni. Diese Förderung dient als Teilabdeckung der Kosten für die außerhalb der Lockdown-Perioden vorgeschriebene Ausbildungsverpflichtung für Lehrlinge in Kurzarbeit, bei 50 Prozent der Kurzarbeitszeit.
Lehrlingsbonus
Zusätzlich gibt es den sogenannten Lehrlingsbonus. "Ausbildungsbetriebe erhielten für zwischen dem 16. März und dem 31. Oktober 2020 neu aufgenommenen Lehranfänge 2.000 Euro Lehrlingsbonus. Für Lehrlinge, die aus einer überbetrieblichen Ausbildung übernommen werden, läuft die Frist bis zum 31. März 2021. Kleinst- und Kleinunternehmer erhielten einen Zusatzbonus von bis zu 1.000 Euro" so der Leiter der Lehrlingsstelle. "Der Lehrlingsbonus hat vielen insbesondere kleineren Betrieben, die in Anbetracht der aktuellen Situation aus wirtschaftlichen Gründen nicht einfache Entscheidung, einen Lehrling aufzunehmen, erleichtert und somit einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Zahl der Neuaufnahmen in Kärnten trotz der Corona-Krise nur verhältnismäßig moderat gesunken ist", ergänzt Tosoni.
Verdienstentgang ohne Lehrabschlussprüfung
Sofern eine Lehrabschlussprüfung aufgrund der Corona-Krise verschoben werden musste und der Lehrling aufgrund der Verschiebung nicht als Fachkraft entlohnt wurde, konnte ein Zuschuss für den Verdienstentgang aufgrund der verschobenen Lehrabschlussprüfung beantragt werden. "Ersetzt wurde hier ein Pauschalbetrag", erklärt Tosoni.
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