Ab heute gilt nur noch die neue Vignette - mit UMFRAGE

Neu ab dem Vignettenjahr 2018: die digitale Vignette, ans Kennzeichen gebunden | Foto: Asfinag
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  • Neu ab dem Vignettenjahr 2018: die digitale Vignette, ans Kennzeichen gebunden
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KÄRNTEN. Oft hat man sie schon lange daheim, doch vergisst zu picken: Es geht um die Vignette. Ab  1. Feber muss die kirschrote Vignette drauf. Oder man hat sich bereits die neue digitale Variante gekauft - letzter Zeitpunkt dafür war der 14. Jänner, damit sie ab morgen gültig ist. Denn aufgrund der Konsumentenschutz-Frist bei digitaler Vignette ist diese erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Bei Online-Käufen gilt nämlich: Rücktrittsrecht von 14 Tagen (plus drei Tage für den Postweg). 

Jede vierte Vignette digital

Über 1,17 Millionen digitale "Pickerl" (Jahresvignetten) wurden für PKW bereits in Österreich verkauft, das ist mehr als ein Viertel. Sie sind an das Kennzeichen gebunden. Das hat den Vorteil, dass bei Scheibenbruch kein Ersatz mehr nötig ist und auch bei Wechselkennzeichen benötigt man nicht für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette.

So wird die digitale Vignette kontrolliert

Es gibt zwei Methoden der Kontrolle - wie auch bei der Klebevariante. 

  1. Automatische Vignetten-Kontrollanlagen: Das sind mobile Kameras in ganz Österreich. Sie nehmen Windschutzscheibe und Kennzeichen auf. Ist die Vignette geklebt oder eine digitale hinterlegt (automatische Datenbank-Abfrage), werden die Daten gelöscht. Wenn nicht, kostet es (Ersatzmaut von 120 Euro). 
  2. Kontrollen durch Mautkontrollore: Via Handlesegerät wird das Kennzeichen mit der Datenbank abgeglichen. 

Polizei kontrolliert nicht

Ist man sich nicht sicher, ob der Kauf der digitalen Variante geklappt hat, gibt es die Möglichkeit einer Gültigkeitsabfrage unter https://evidenz.asfinag.at. Auf jeden fall sollte man auch die Bestellbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahren, im Auto muss man diese allerdings nicht mitführen.

Wichtig, zu wissen: 2017 gab es eine Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz. Die Polizei kontrolliert demnach die Vignettenpflicht nicht mehr, nur noch die Aufsichtsorgane der Asfinag. Das bestätigt die Landespolizeidirektion. Die Polizei schreitet nur dann ein, wenn die Asfinag Hilfe benötigt - wenn z. B. ein Autofahrer Probleme macht.
Der Sprecher des Innenministeriums Karl-Heinz Grundböck erklärte dazu öffentlich: „Mautkontrollen waren von jeher eine Gebührenfrage und kein Aspekt der Verkehrssicherheit, damit auch keine primäre Aufgabenstellung der Verkehrspolizei."

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