Großer Ärger um „Park-Abzocke“!

Kein Ende nimmt der Unmut über die neue Parkgebührenverordnung: Jetzt sorgt die Einhebung einer Bundesgebühr beim Ansuchen um eine Dauerparkkarte für Aufregung. Sie wird sogar eingehoben, wenn der Antrag abgewiesen wird | Foto: KK
  • Kein Ende nimmt der Unmut über die neue Parkgebührenverordnung: Jetzt sorgt die Einhebung einer Bundesgebühr beim Ansuchen um eine Dauerparkkarte für Aufregung. Sie wird sogar eingehoben, wenn der Antrag abgewiesen wird
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Klagenfurt. Viele Dienstnehmer in Klagenfurt – die aus diversen Gründen das Park & Ride-Angebot nicht nutzen können – sehen sich aufgrund der neuen Parkgebührenverordnung dazu gezwungen, bei der Stadt um eine Dauerparkgenehmigung anzusuchen.

Rechnung statt Genehmigung!
Genau das haben jetzt Mitarbeiterinnen eines Unternehmens in der Funderstraße getan – allerdings mit höchst negativem Ausgang. Die Dauerparkkarte wurde ihnen nicht genehmigt – stattdessen flatterte aber eine Rechnung in der Höhe von 13,20 Euro ins Haus!
In dem Schreiben der Abteilung Baurecht und Gewerberecht werden die Dienstnehmer darauf hingewiesen, „eine Bundesgebühr von 13,20 Euro binnen zwei Wochen nach Zustellung zur Einzahlung zu bringen“. – „Pure Abzocke“, ärgern sich die Gehörnten, die sich weigern, der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Antrag persönlich abgegeben
Ärgerlich ist nämlich, dass die Bundesgebühr in dem Antrag zwar angeführt ist (neben 52,30 Euro an Verwaltungsabgaben und 0,51 Euro an Kostenersatz für Karte und Hülle), jedoch mit keinem Wort erwähnt wird, dass die 13,20 Euro auch im Falle einer Ablehnung der Ausnahmegenehmigung fällig werden. „Wir haben den Antrag sogar persönlich abgegeben und keiner hat etwas von der Gebühr gesagt“, so die aufgebrachten Dienstnehmer.
„Das sind Bearbeitungsgebühren des Bundes“, verteidigt sich Wilfried Kammerer, Leiter der Bürgerservicestelle der Stadt Klagenfurt. Sie werden „auch bei Anträgen, die negativ beschieden werden, eingehoben“, gibt Rudi König von der Abteilung Bau- und Gewerberecht Auskunft: „Jeder Antrag ist zu vergebühren. Früher hat man schon bei der Abgabe eines Antrages Stempelmarken kleben müssen.“ – „Das ist eine Bundesgebühr. Da kann die Stadt nichts machen“, winkt auch Verkehrsreferent Stadtrat Peter Steinkellner (ÖVP) ab, der die aufgebrachten Dienstnehmer aber verstehen kann.

Keine Alternativen für Pendler
„Was ich verurteile, ist, dass die Stadt bei den Genehmigungen jetzt strenger vorgeht – obwohl es keine Alternativen gibt. Park & Ride im Norden und Süden gibt es nach wie vor nicht.“
Insgesamt kommt einem Dienstnehmer eine Dauerparkgenehmigung in der Kurzparkzone nicht gerade billig. Nach der straßenrechtlichen Bewilligung (Kosten: 66,01 Euro) kommt noch die Parkgebühr in der Höhe von 75 Euro pro Jahr hinzu. Die Berechtigungskarte zum Parken in der Kurzparkzone kommt also auf 141,01 Euro/Jahr. Die Genehmigung kann für zwei Jahre ausgestellt werden – dann muss neu angesucht werden.

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