Jost: Freispruch in allen Punkten
Die Disziplinarkommission des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt hat heute, Dienstag, das Verfahren gegen Peter Jost beendet.
Die Kommission, die unter dem Vorsitz von Heimo Kadiunig tagte, hatte zehn angezeigte Dienstverfehlungen zu behandeln. Einstimmig erfolgten neun Freisprüche und eine Einstellung.
Die Einstellung erfolgte in der Zulagencausa, da bei dieser eine Verfolgungsverjährung vorgelegen ist, erklärt Vorsitzender Heimo Kadiunig. „Der Beschluss zu umstrittenen Zulage rührt aus dem Jahr 2005, bis zur Anzeige sind vier Jahre vergangen, laut Vertragsbedienstetenordnung dürfen es maximal drei Jahre sein“, so Kadiunig.
Bei acht weiteren Punkten konnte aufgrund der Aktenlage ein Verschulden von Dr. Peter Jost nicht festgestellt werden, „daher gab es Freisprüche“, sagt der Vorsitzende.
Bei den von Peter Jost verfügten Suspendierungen (unter anderem Kontrollamtesdirektor und Magistratsdirektorstellvertreter) entschied die Disziplinarkommission auf Freispruch aufgrund eines Schuldausschließungsgrundes.
Die Erklärung der Kommission: in der Vertragsbedienstetenordnung liegt die Suspendierungskompetenz eindeutig ausschließlich beim Bürgermeister bzw. der Disziplinarbehörde. Dr. Peter Jost hat der Kommission mit dem Gutachten eines namhaften Universitätsprofessors schlüssig darlegen können, dass einem Magistratsdirektor verfassungsrechtlich die Möglichkeit zu vorläufigen Suspendierungen von Magistratsmitarbeitern eingeräumt wird.
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