Meldepflichten nach dem Unvereinbarkeitsgesetz

Landtagspräsident Lobnig mahnt Meldepflichten von Regierungsmitgliedern und Landtagsabgeordneten ein.

Äußerst verwundert über die letzten Presseberichte zum Thema der Unvereinbarkeiten zeigt sich heute der Erste Präsident des Kärntner Landtages. Er ruft die Bestimmungen der §§ 2, 3, 4 und 6a Unvereinbarkeitsgesetz sowie des § 27a der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages in Erinnerung, die die Meldepflichten für Regierungsmitglieder und Abgeordnete beinhalten. Das Unvereinbarkeitsgesetz spricht ausdrücklich davon, dass die Meldungen der Betreffenden unmittelbar an den Unvereinbarkeitsausschuss zu richten sind. Keine der obgenannten Bestimmungen beinhalten ein selbständiges Tätigwerden des Präsidenten.

Nachfrage nicht Aufgabe des Landtagspräsidenten
Ungeachtet dessen hat Präsident Lobnig nach der vergangenen Landtagswahl alle Regierungsmitglieder und Abgeordnete aufgefordert, Unvereinbarkeitsmeldungen dem Landtag zu übermitteln. In einer laufenden Landtagsperiode besteht daher für Regierungsmitglieder und Abgeordnete die ausnahmslose Pflicht, Änderungen allfälliger Unvereinbarkeitstatbestände dem Präsidenten und dem Unvereinbarkeitsausschuss mitzuteilen. Ein Unterlassen dieser Meldepflichten als Versäumnis des Präsidenten zu werten entbehrt jeder faktischen wie rechtlichen Grundlage. "Es ist nicht meine Aufgabe, jedem Regierungsmitglied und Mandatar nachzuspionieren", meint Präsident Lobnig.

Bericht an den Präsidenten nur bei „außergewöhnlichem Vermögenszuwachs“
Völlig anders geregelt sind die Vermögensoffenlegungen nach § 3a Unvereinbarkeitsgesetz. Diese sind dem Landesrechnungshof im zweijährigen Rhythmus mitzuteilen. Der Direktor des Landesrechnungshofes hat lediglich bei außergewöhnlichen Vermögenszuwächsen dem Präsidenten des Landtages zu berichten. Legen Regierungsmitglieder und Abgeordnete ihre Vermögensverhältnisse nicht offen, erfolgt nach Mitteilung durch den Direktor des Landesrechnungshofes ein Aufforderungsschreiben durch den Landtagspräsidenten ein solches abzugeben. In der Regel bekommt der Landtagspräsident diese Vermögensverzeichnisse nicht zu Gesicht, sondern liegen diese ausschließlich beim Landesrechnungshof.

Seiser hat Beamtentätigkeit nicht gemeldet!
Neben den bereits medial diskutierten Fällen von Scheuch und Ragger, sei auch erwähnt, dass auch Abgeordneter Seiser bisher dem Landtagspräsidenten nicht mitgeteilt hat, dass er nach seiner Abwahl als Klubobmann wieder als Beamter aktiv ist. Auch dies ist meldepflichtig!

Immunität und Unvereinbarkeit werden neu geregelt
Ungeachtet der Diskussionen in Kärnten brachte Präsident Josef Lobnig dieses Thema im Rahmen der im Mai stattgefundenen Landtagspräsidentenkonferenz in Wien zur Sprache. Im Nationalrat wird derzeit die Immunität von Abgeordneten neu geregelt und steht das Unvereinbarkeitsgesetz damit in unmittelbarem Zusammenhang. Von der Parlamentsvizedirektorin Dr. Janistyn wurde hiezu mitgeteilt, dass eine Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes derzeit nicht angedacht sei.

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