,Ortstafel-Rücken‘ verwirrt Pendler
„Rechtswidrige“ Ortstafel in Klagenfurt. Magdalensberg fordert „gleiches
Recht für alle“.
Alle blicken nach Unterkärnten, wo es in Sachen Ortstafeldiskussion wieder neuen Zündstoff gibt (der slowenische Außenminister Karl Erjavec rechnet mit noch mehr zweisprachigen Ortstafeln). Mittlerweile hat diese Diskussion um „Blechschilder“ jedoch auch Klagenfurt und Umgebung erfasst.
In Magdalensberg versucht Bgm. Andreas Scherwitzl seit Längerem zu erwirken, dass die Ortstafel in Pischeldorf bis zum neuen Rüsthaus versetzt wird. „Erstens geht es um eine Temporeduktion und das damit verbundene Überhol- und Hupverbot. Andererseits spricht man allerorts von der Reduktion des Schilderwalds.“ Beim zuständigen Sachverständigen des Landes ist Scherwitzl mit seiner Forderung allerdings abgeblitzt. Es heißt, es müsse eine beidseitige Verbauung entlang der Straße gegeben und die Gebäude dürften nicht durch Rad- und Gehweg getrennt sein.
Scherwitzl versteht jedoch absolut nicht, warum in Pischeldorf „nicht einmal das Rüsthaus und weitere Häuser im Ort stehen dürfen, zehn Kilometer weiter jedoch Äcker und Wiesen eine Ortstafel erhalten“. Damit spricht er die Klagenfurter Ortseinfahrt (Pischeldorfer Straße) an. Dort wurde die Tafel von der alten Stadtgrenze bis fast zur Kreuzung (Jet-Tankstelle) versetzt.
„Völlig rechtswidrig“
Die WOCHE machte einen Lokalaugenschein und fragte bei Albert Kreiner (Leiter der Abteilung 7 des Landes) nach: „Die Situation in Magdalensberg wurde vom Sachverständigen völlig richtig beurteilt. Es ist beim neuen Rüsthaus höchstens eine Tempobeschränkung von 50 km/h möglich. Die Situierung der Ortstafel in Klagenfurt ist allerdings völlig rechtswidrig.“
Kreiners Angaben zufolge gibt es für diesen Bereich schon zahlreiche Beschwerden von Autolenkern (Pendlern), die von der Polizei abgestraft wurden, da sie nicht 50 km/h gefahren sind. Schließlich galt dort vorher immer eine 70er-Beschränkung.
Das Problem des Landes: Durch das eigene Statut der Stadt Klagenfurt bestehen für das Land nur eingeschränkte Aufsichtsrechte. „Wir sind aber an die Stadt herangetreten und haben sie auf diese Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht“, so Kreiner. Lenkt Klagenfurt nicht ein, rät er betroffenen Lenkern, den Weg bis zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten.
Klagenfurt lenkt ein
Die WOCHE fragte bei StR Peter Steinkellner nach. Ihm zufolge wird die Stadt – nach Aufforderung des Landes – die Versetzung rückgängig machen. „Die Straßenbehörde hat das dazu notwendige Verordnungsverfahren bereits eingeleitet.“ Für die Versetzung gibt Steinkellner ähnliche Gründe wie in Pischeldorf an.
Scherwitzl hält an seiner Forderung fest: „Wir haben neuerlich eine Versetzung beantragt und geben keine Ruhe, bis das Rüsthaus und umliegende Häuser Teil des Ortsgebiets sind.“
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