Klagenfurt
Rechnungshof übt Kritik an den Stadtwerken Klagenfurt

Der Österreichische Rechnungshof legte den Bericht über die Stadtwerke Klagenfurt vor. | Foto: WOCHE
  • Der Österreichische Rechnungshof legte den Bericht über die Stadtwerke Klagenfurt vor.
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Auf Anregung eines Bürgers prüfte der Österreichische Rechnungshof die Stadtwerke Klagenfurt und kritisiert in seinem Bericht vor allem die hohen Kosten, die Vergabe eines Exklusivrechts an eine Rechtsanwältin und die Bestellung in den Vorstand ohne Ausschreibung sowie den Zuschlag für die Abschlussprüfung an den Letztgereihten.

KLAGENFURT. Im Sommer 2017 startete der Österreichische Rechnungshof mit der Bürger-Beteiligungs-Kampagne "zeigen Sie auf". So wurden Hinweise von Bürgern in die Prüfungsplanung mit aufgenommen.
Für die Auswahl der Prüfthemen galten etwa die Ausgabenhöhe, aktuelle Ereignisse, die präventive Wirkung sowie das besondere öffentliche Interesse. Auf Anregung eines Bürgers prüfte der Österreichische Rechnungshof auch die Stadtwerke Klagenfurt.

Neubau des Hallenbades

Laut dem Rechnungshof zeigt die mittelfristige Finanzplanung der Stadtwerke Klagenfurt eine negative Tendenz. Der Schuldenstand sollte von 2017 bis 2021 um knapp 37 Millionen Euro, auf 62,20 Millionen Euro, erhöht werden.
Die Kosten für den geplanten Neubau des Hallenbades Klagenfurt in Höhe von 44 Millionen Euro wurden hier jedoch noch nicht berücksichtigt. 

Exklusivrecht für Anwältin

Äußerst kritisch beurteilte der Rechnungshof zudem das Exklusivrecht, das einer Rechtsanwältin zur Eintreibung offener Forderungen gewährt wurde. 2008 wurde mit der Anwältin ein Exklusivvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gab jedoch bereits seit Jahrzehnten eine mündliche Vereinbarung mit der Rechtsanwältin und zuvor auch mit ihrem Vater.
2017 kündigten die Stadtwerke den Vertrag außerordentlich, was schließlich in einem Rechtsstreit und einem Vergleich endete. Am Ende mussten die Stadtwerke der Anwältin 840.000 Euro bezahlen.

Vorstand ohne Ausschreibung

Weiters bestellten die Stadtwerke im Mai 2016 ein Vorstandsmitglied auf drei Jahre ab Juli 2016, ohne die Position vorab auszuschreiben. Das neue Vorstandsmitglied sowie ein weiterer Vorstand ab April 2016 besaßen, laut Rechnungshof, jedoch keine maßgeblichen beruflichen Erfahrungen im Energiebereich, dem Kerngeschäft der Stadtwerke Klagenfurt.

Zuschlag für Abschlussprüfung

Auch Bürgermeisterin Maira-Luise Mathiaschitz sorgt im Bericht des Rechnungshofes für Kritik. Als Eigentümervertreterin des Konzerns folgte sie im Jahr 2015 bei der Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss nicht den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens. Auch dem Vorschlag des Aufsichtsrates kam sie nicht nach.
Sie berief die im Ausschreibungsverfahren letztgereihte Gesellschaft als Abschlussprüfer. Von 2016 bis 2018 schrieben die Stadtwerke Klagenfurt die Abschlussprüfung gar nicht erst aus.

Stadt sieht Kritik als überholt

Mathiaschitz sowie die beiden Vorstände Erwin Smole und Harald Tschurnig betonen jedoch, dass sich die Kritik des Rechnungshofes auf die Jahre 2014 bis 2017 bezieht. Damals seien noch andere Vorstände und ein anderer Aufsichtsrat tätig gewesen. Für sie ist die Kritik des Rechnungshofes zeitlich überholt.
Der jetzige Vorstand entspreche, durch die fachliche Qualifikation, den Empfehlungen des Rechnungshofes. Der kritisierte Exklusivvertrag stammt aus dem Jahre 2008 und wurde längst aufgelöst. Dass einer der ehemaligen Vorstände nicht an einer Ausschreibung teilgenommen hätte, sei unwahr, so die Gegenseite.
Im Bezug auf den Zuschlag zur Abschlussprüfung weist Mathiaschitz darauf hin, dass der Bestbieter gewählt wurde. Dieser war zum Preis des Billigstbieters tätig und weise zudem die besten Erfahrungen auf, so die Bürgermeisterin.

FPÖ fordert Rücktritt

Massive Kritik an Klagenfurts Bürgermeisterin kommt seitens der Kärntner FPÖ. Landesparteichef Klubobmann Gernot Darmann sieht Mathiaschitz "beruflich mit dem Amt der Bürgermeisterin massiv überfordert"  und pocht auf ihren Rücktritt.
„Der Bundesrechnungshof wirft Mathiaschitz eine Reihe von Verfehlungen vor, die auch auf ihre strafrechtliche Relevanz zu überprüfen sind“, so Darmann.

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