Weiter Lärm ums Parken!
„Park-Abzocke“ bei Dienstnehmern sorgt weiter für Wirbel. Auch die „10+10 Minuten“-Aktion hat ihre Tücken.
Nicht verstummen will die Kritik an der neuen Parkgebührenverordnung.
Rechnung statt Genehmigung
Dass Dienstnehmer bei Ablehnung einer Dauerparkgenehmigung trotz allem eine Bundesgebühr von 13,20 Euro zahlen sollen, sorgt nach wie vor für Aufregung. Weitere betroffene Arbeitnehmer haben sich nach dem WOCHE-Bericht in der letzten Ausgabe in der Redaktion gemeldet. Auch sie gaben den Antrag persönlich im Magistrat ab – von der Entrichtung einer Gebühr bei negativer Erledigung wurden sie aber nicht in Kenntnis gesetzt. „Das ist wirklich pure Abzocke“, schimpfen die Gehörnten.
Die Stadt Klagenfurt sieht den Fehler nach wie vor nicht bei sich. „Es handelt sich um eine Bundesgebühr, die an den Finanzminister abgeliefert wird“, winkt Verkehrsreferent Stadtrat Peter Steinkellner (ÖVP) ab. „Die Bundesgebühr ist im Antrag angeführt“, rechtfertigt sich Rudi König von der Abteilung Bau- und Gewerberecht. Was aus dem Antrag ärgerlicherweise aber nicht hervorgeht, ist, dass die Bundesgebühr auch bei negativer Erledigung fällig wird. König: „Das muss man aber nicht mitteilen.“
Wirbel um „10+10 Minuten“
Für Wirbel sorgt auch die „10+10 Minuten“-Aktion in Klagenfurt, denn: „Die Parkscheinautomaten wissen von der 20 Minuten-Gratisparken- Regelung leider nichts“, schimpft Albert Pflüger vom gleichnamigen Lederhaus. „Nach Einwurf von 60 Cent erhält der erstaunte Autofahrer einen Parkschein für genau 30 Minuten. Der ach so tolle ,Rathausbonus‘ wird bei Bezahlung also nicht angerechnet. Die Abzocke ist perfekt, da ja ein gezogenes Ticket nicht mehr retourniert werden kann.“ Ein Autofahrer muss also, wenn er 50 Minuten in der Stadt parken will, nach 20 Minuten Gratis-Parkzeit zu seinem Auto zurückkehren und ein Ticket lösen – „und das kann es ja wohl nicht sein“, ärgert sich Pflüger über den „Schildbürgerstreich“. Warum die Automaten die 20 Minuten Gratis-Parkzeit nicht automatisch mitrechnen? „Wir müssten die Software umstellen, was mit hohen Kosten verbunden wäre“, rechtfertigt sich Finanzreferent Vize-Bgm. Albert Gunzer (FPK).
Ein weiterer Fauxpas: Die 20 Minuten-Gratisparken-Regelung gilt angeblich nur, wenn die Autofahrer den vorgefertigten Parkschein der Stadt (siehe Foto) verwenden. Legt man lediglich einen Zettel mit der Ankunftszeit hinter die Windschutzscheibe, gelten nur 10 Minuten Gratisparken – danach wird abgestraft! „Das habe ich auch schon gehört – das ist wirklich Bürokratie pur!“, schimpft Steinkellner. Gunzer: „Das stimmt nicht! Es reicht ein handgeschriebener Zettel.“
SG
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