Strompreisbremse und Netzkostenzuschuss
13.10.2022 Parlament – STROM - NETZKOSTENZUSCHUSS für einkommensschwache Haushalte beschlossen. - ANTRAG ja oder nein?

- Antragsformulare - Befreiung von den "Erneuerbaren - Förderbeiträgen durch die GIS ....
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Für rund 300.000 einkommensschwache Haushalte sind bis zu 60 Mio. Euro Entlastung im Jahr bei der Stromrechnung/Netz möglich?
STROM-NETZKOSTENZUSCHUSS (01.01.23 - 30.06.24) ANTRAG NOTWENDIG? - JA oder NEIN?
Für rund 130.000 einkommensschwache Haushalte -- NEIN
Für rund 170.000 einkommensschwache Haushalte -- JA !!!
ANTRAG JA -Geschätzt rund 170.000 Anträge (EAG) müssen von einkommensschwachen Haushalten noch gestellt werden, um den Netzkostenzuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro im Jahr zu bekommen. Warum Informieren die Politik und die E-Wirtschaft nicht?
In der Parlamentskorrespondenz Nr. 1129 vom 13.10.2022 steht u.a.:
• „Zum anderen erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75%. Die jährliche Höhe ist mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gedeckelt. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind. Für den Stromkostenzuschuss und den Netzkostenzuschuss sind für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert“.
In der Nationalratssitzung am 13.10.2022 wurde zum Thema Netzkostenzuschuss u.a. argumentiert/gesagt (Datenquelle Mediathek Parlament).
• Das ist natürlich auch in unserem Sinne, dass hier vor allem Geringverdienern, einkommensschwachen Haushalten hier tatsächlich treffsicher geholfen wird.
• Und ganz wichtig, es wird eine Stromkostenbremse plus geben für alle Menschen mit sehr wenig Einkommen, die bekommen die bekommen dann auch noch die gestützten Netztarife, 75 % weniger und noch einmal 200 Euro weniger.
• Wichtig, weil immer wieder gesagt wird, ja schnell helfen. Das ist eine Maßnahme, die ist schnell. Die ist einfach und es ist so, dass Haushalte keinen eigenen Antrag stellen müssen. Das wird automatisch auf der Stromrechnung so sein.
• Zweitens ist, dass der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte auch nur bei der Hälfte ankommen wird, weil eben 150.000 anspruchsberechtigte durch die Finger schauen werden müsse, weil ja bereits eine aufrechte Befreiung vorliegen muss.
RICHTIG ist:
- Dass nur einkommensschwache Haushalte MIT BEFREIUNG von den Erneuerbaren-Förderbeiträgen durch die GIS auch den Netzkostenzuschuss erhalten werden.
- Aktuell sind von rund 300.000 GIS-Gebührenbefreiten rund 130.000 (Stand 31.12.2021) auch von den Erneuerbaren-Förderbeiträgen befreit. Von den anderen rund 170.000 nicht von den Erneuerbaren-Förderbeiträgen befreiten einkommensschwachen Haushalte, ist ein entsprechender Antrag (EAG) bei der GIS zu stellen. Vorteilhaft wäre, diesen Befreiungsantrag (EAG) noch vor Jahresende 2022 zu stellen.
Link: Antragsformular EAG:
Link: Antragsformular GIS, Fernsprechentgeltzuschuss und EAG:
• Wo und wann gibt es nachvollziehbare Informationen zur Entlastung "Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte" und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen etc.?
• Wer arbeitet rasch Lösungsvorschläge aus, dass noch einige zehntausend einkommensschwache Haushalte die „Entlastung-Netzkostenzuschuss“ ab 01.01.2023 bis 30.06.2024 auch in Anspruch nehmen werden können?
Fazit: Aus meiner Sicht ist es jedenfalls bis 31.12.2022 möglich noch ein „EAG“ Befreiungsantrag bei der GIS zu stellen, um ab 01.01.2023 auch den Netzkostenzuschuss erhalten zu können.
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