Klagenfurt NACHGEFRAGT ...
Klagenfurt Ebenthaler-Siedlung. Aktuell wird im neuen Grünland-Ersatzlebensraum wieder mit viel Aufwand gearbeitet?
- Ersatzlebensraum "Moritzwäldchen" - Bearbeitung/Pflege trotz Verbot ...?
- hochgeladen von hans hugo
Verständnisfrage:
Warum werden Auflagen, Vorgaben und Verbote etc. vom Land Kärnten von stadteigenen Unternehmen/Abteilungen nicht bzw. nicht wie dem Schreibens des Landes Kärnten zu entnehmen, eingehalten? Wer kennt sich aus? Wer hat weitere Informationen etc.?
Und was kostet das? Und wer bezahlt alles?
Im Zusammenhang mit der Bewilligung für die Moutainbike-Anlage "Falkenberg" war in der KG St. Ruprecht bis Ende 2025 "Ersatzlebensraum" zu errichten.
In der Stellungnahme vom Land Kärnten vom 18.04.2024 zum Projekt Ersatzlebensraum steht unter "Auflagen neu" u.a.:
- Für den Verlust von wertvollen Lebensräumen für geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist ein Ersatzlebensraum im Ausmaß von 3.000 m² auf den Grundstücken Nr. 663/1 und 702, beide KG St. Ruprecht (72175), entsprechend dem Lageplan bis 30.11.2025 zu errichten.
- Die Ersatzfläche ist bis Ende 2025 von Bauland in Grünland - Immissionsschutzstreifen oder Grünland - Ersatzlebensraum nach K-NSG zurück zu widmen (bis dato nicht erfolgt).
- Der Ersatzlebensraum gilt als Bestandteil des Ersatzlebensraum Kataster des Landes Kärnten und darf mit Ausnahme von Rückschnitten von Gehölzen im Randbereich der Ersatzfläche nicht genutzt oder sonst in irdendeiner Form gepflegt oder beeinträchtigt werden. Die Anlage von Wegen oder baulichen Anlagen aller Art, auch solcher die bewilligungsfrei sind, ist verboten. Die Bepflanzung erfolgte entsprechend dem Bepflanzungsvorschlag, der Teil der Einreichunterlagen ist. Die Bepflanzung hat bis 30. Mai 2025 zu erfolgen. Ausfälle von Gehölzen sind nachzubessern, bis sich ein Bewuchserfolg eingestellt hat bzw. die Fläche einen geschlossenen Gehölzbewuchs aufweist.
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