"Stufenplan" sorgt für Unverständnis
Nachteile für Kosmetikstudios gegenüber Friseursalons

Ein Friseur-Besuch soll im Mai wieder möglich sein. Fußpflege, Kosmetik und Co. muss noch warten...

 | Foto: unsplash
2Bilder
  • Ein Friseur-Besuch soll im Mai wieder möglich sein. Fußpflege, Kosmetik und Co. muss noch warten...

  • Foto: unsplash
  • hochgeladen von Sabrina Strutzmann

Anfang Mai können Friseure wieder öffnen. Kosmetik- und Nagelstudios noch nicht. Diese Regelung ist für Raffaela Dulle von der Beauty-Werkstatt in Klagenfurt alles andere als logisch. 

KLAGENFURT. In der Beauty-Werkstatt Willroider sind 15 Einzelperson-Unternehmerinnen eingemietet: Kosmetik, Fußpflege, Ästhetik, Massagen (Heil- u. Gewerbliche und Ayurveda Massagen), Kinesologie, Ergotherapie, Physiotherapie, Ernährungstraining und Bewusstseins Coaching und Klinische und Gesundheitspsychologie sind unter einem Dach vereint. Seit 16. März ist geschlossen, die Ängste um die Existenz werden zunehmend größer. Kosmetikerin Dulle hat vollstes Verständnis für die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Als der "Stufenplan" zur Rückkehr der Normalität von der Regierung präsentiert wurde, verstand sie, wie auch ihre Kollegen aus der Branche die Welt nicht mehr so ganz. Konkret: Friseure dürfen ab Mai in den Berufsalltag zurückkehren, kosmetische Studios jedoch bleiben weiterhin geschlossen. Warum? "Das ist die große Frage, auf die ich keine Antwort habe. Immerhin haben wir auch im regulären Alltag weitaus strengere Hygienevorschriften", sagt Dulle. Ende April soll neu evaluiert werden, ob Kosmetiker, Nagelstudios und Co. dann zumindest Mitte Mai öffnen dürfen. 

Fußpflege für Diabetiker möglich

Die Klagenfurterin Raffaela Dulle bietet in der Beauty-Werkstatt Willroider folgende Dienstleistungen an: Gesichtsbehandlungen, Apparative Kosmetik, Kräuterschälkur, kosmetisches Lifting mit dem Accor Plasma Pen, Microneedling, Fußpflege, Diabetische Fußpflege, Haarentfernung, Körperbehandlungen, Visagistik und Hochzeitsbegleitung. Seit 2015 ist sie in der Gemeinschaftspraxis in der Ebenthalerstraße eingemietet. Derzeit jedoch kann sie nur eine Dienstleistung davon anbieten, die Fußpflege für Diabetiker. "Hier gibt es jedoch auch nur sehr wenig Anfragen, da die Personen meist zur Risikogruppe gehören", so Dulle. Behandelt werden darf weiters bei akuten Schmerzen, mit Zuweisung. Umsatztechnisch gab es bereits schon vor der Schließung einige Einbußen. Kunden sagten Termine vorab schon ab. Verständlich für die Kosmetikerin, wenn man die Lage in Italien verfolgte. 

Fördermaßnahmen sind zu wenig

"Da ich die strengen, aber berechtigten Hygienevorschriften schon vor Corona einhalten hab müssen, hoffe ich, dass ich so schnell wie möglich wieder arbeiten darf", sagt Dulle, die ihren Beruf liebt. Auch Existenzsorgen gehen mit der Schließung einher. "Als Einzelpersonunternehmen kommt man mit diesen Fördermaßnahmen nicht mehr lange über die Runden, außer man verschuldet sich bei Banken, Statt und Sozialversicherung", betont Dulle. 

Verpflichtender Mundschutz als Lösung

In der Kosmetik herrschen ohnehin strenge Hygienevorschriften. "Ich kann mir auch einen verpflichtenden Mundschutz bei Kosmetik- und Körperbehandlungen für die auszuführende Person durchaus vorstellen", schlägt die Kosmetikerin vor. 
Bei der Fußpflege trägt Dulle ohnehin einen Mundschutz – ihrer eigenen Gesundheit zuliebe – um keinen Staub einzuatmen.  

Mehr Zeit zwischen Terminen

In der Beauty-Werkstatt Willroider gibt es sechs Behandlungsräume. Jeder arbeitet separat in einem Raum mit einer Kundin – somit gibt es ohnehin wenig Berührungspunkte unter den Kunden. Nach jeder Kundschaft muss desinfiziert und gereinigt werden. "Man plant die Termine so, dass eine Zeit zwischen den Kunden bleibt, um alles auf Vordermann zu bringen", informiert die Kosmetikerin. Ein weiterer Vorschlag wäre, zwischen den Terminen noch mehr Zeit einzuberechnen, damit Kundschaften im Warteraum nicht aufeinander treffen. 

"Es ist ungerecht..."

Auch die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure reagierte gleich nach der letzten Pressekonferenz der Bundesregierung. "Keiner von den Kosmetiker, Masseuren, Fußpflegern, Tätowierern und Nageldesignern versteht, warum wir nicht öffnen dürfen und ein Friseur schon", fragt sich Dulle. Sie ist froh, dass die Normalität in kleinen Schritten zurückkehrt, wünscht sich hier jedoch Gerechtigkeit für alle: "Viele meiner Dienstleistungen könnte ich mit den Hygienevorschriften durchaus anbieten, auf Gesichtsbehandlungen würde ich derzeit aber noch verzichten."

Online-Shop in Planung 

Über Facebook, Instagram, per Mail oder Telefon ist Dulle derzeit natürlich für all ihre Kunden erreichbar. Auf der Homepage gibt es eine Liste mit Produkten zum schmökern. "Bei Fragen kann man sich gerne melden", so Dulle. Die Produkte werden in Klagenfurt und Ebenthal kontaktlos nach Hause geliefert. Für weiter entfernte Orte dient der Paketlieferdienst. 
Eines hat die Kosmetikerin und Fußpflegerin durch die Corona-Krise definitiv gelernt: "Ich werde auf jeden Fall einen Online-Shop errichten."

Das sagt die Wirtschaftskammer Kärnten dazu:Hier geht's zur Story

Die geltenden Hygienevorschriften:

Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume

    1. Die Betriebsstätten müssen sauber und instand gehalten werden. 

    2. Die Betriebsstätten müssen so gestaltet sein, dass eine angemessene Reinigung und gegebenenfalls eine Desinfektion möglich sind. 

    3. Es müssen in ausreichender Zahl Handwaschbecken (Warm- und Kaltwasserzufuhr) und Toiletten vorhanden sein. 

    4. Die Waschbecken müssen mit Einmalhandtüchern und abdeckbarer Abwurfmöglichkeit vorzugsweise mit Fußbedienung, Händewaschlotion Seifenspender und geeignetem Händedesinfektionsmittel Desinfektionsmittelspender mit Armbedienung ausgestattet sein.

    5. Ein Waschbecken muss in der Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sein, ohne eine Kontaminationsgefahr für den eigentlichen Arbeitsplatz bzw. den Kunden darzustellen. 

    6. Böden, Wände und Arbeitsflächen in unmittelbarem Nahebereich des Kunden sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und gegebenenfalls unter Verwendung eines geeigneten Flächendesinfektionsmittels durch Wischdesinfektion zu desinfizieren sein. 

    7. Die Oberflächen der Arbeitsstühle, Arbeitsliegen etc. und jene Bereiche, die mit der Haut des Kunden in Kontakt kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. 

    8. Die Sanitärbereiche müssen sauber und instand gehalten werden.

    9. Tiere dürfen sich nicht im Eingriffsraum/Arbeitsraum aufhalten.

Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsgeräte

    1. Die Arbeitsgeräte müssen leicht zu reinigen und gegebenenfalls desinfizierbar sein oder es müssen Einmalprodukte verwendet werden.

    2. Gereinigte und desinfizierte und/oder sterilisierte (einmalverpackte) Gerätschaften sind staubgeschützt (keimarm) zu lagern. 

    3. Für die Entnahme von Cremen sind Wegwerfspatel oder Kunststoffspatel zu verwenden. Die Kunststoffspatel sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und desinfizieren. 

    4. Kugelsterilisatoren dürfen nicht verwendet werden. Bei Neuanschaffungen sind Dampfsterilisatoren verpflichtend. 

Allgemeine Anforderungen an die Personalhygiene

    1. Die Beschäftigten haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten.
     
    2. Vor Arbeitsantritt, nach jeder abgeschlossenen Tätigkeit, nach jeder Toilettenbenützung und nach Schmutzarbeit sind Hände und Unterarme gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (hygienische Händedesinfektion); zum Trocknen der Hände sind Einmalhandtücher zu verwenden. 
     
    3. Die Durchführenden müssen angemessene saubere Arbeitskleidung tragen. 

    4. Unbedingt sind Einmalhandschuhe bei Tätigkeiten zu tragen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen. 

    5. Personen, die eine Infektionsgefahr für Kunden und/oder Mitarbeiter darstellen (Dokumentierter Nachweis der Mitarbeitergesundheit), ist die Arbeit nicht zu gestatten. 

    6. Soweit Verletzungen im Bereich der Hände und Unterarme der Arbeitnehmer eine Arbeit am Kunden nicht ausschließen, sind sie mit wasserundurchlässigen Verbänden abzudecken. 

    7. Verletzungen dürfen nur mit sterilen Verbänden und bakteriziden und fungiziden Hautdesinfektionsmitteln (mit ausgewiesener Viruzidie) versorgt werden.                   
Allgemeine Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion

    1. Es müssen geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren der Arbeitsgeräte vorhanden sein. Nach jedem Arbeitsgang sind die verwendeten Arbeitsgeräte zu reinigen und zu desinfizieren (Vor- zugsweise zur Vorreinigung und Desinfektion in einem Ultraschallbad unter Verwendung eines geeigneten Instrumentendesinfektionsmittels, dessen Wirkungsweise bakterizid, fungizid und virusinaktivierend sein muss). 

    2. Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln ist besonders auf die richtige Einwirkzeit und auf die vom Hersteller vorgeschriebene Anwendungskonzentration sowie die allgemeinen Anwendungshinweise zu achten. Für die jeweiligen Desinfektionsmittel sind geeignete Schutzhandschuhe bereitzustellen. Hautpflegepräparate sind zur Verfügung zu stellen. 

    3. Immer zu desinfizieren sind Arbeitsgeräte (Instrumentendesinfektion) und Flächen (gezielte Wischdesinfektion), die mit Blut oder potentiell infektiösen Materialien bzw. Körperflüssigkeiten kontaminiert wurden. 

    4. Die Liege- und Sitzflächen der Behandlungsräume bzw. die Flächen, die mit der Haut des Kunden in Kontakt kommen, müssen nach jeder Benützung gereinigt und desinfiziert werden. 

    5. Zur Wund- und Hautdesinfektion sind nur sterile Einmaltupfer und geeignete Wund- bzw. Hautdesinfektionsmittel zu verwenden. 

    6. Stoffhandtücher, Stoffwischtücher und wieder verwendbare Haushaltsreinigungsschwämme müssen täglich einer thermischen Desinfektion (Kochwäscheprogramm) zugeführt werden und dürfen nur einmal vor der thermischen Desinfektion verwendet werden. 

    7. Als Desinfektionsmittel dürfen nur Produkte aus der Expertenliste der „Österreichischen Gesellschaft für Mikrobiologie und Präventivmedizin“ (ÖGHMP) oder des „Verbundes für angewandte Hygiene“ (VAH) verwendet werden. 

    8. Fußböden sind an Arbeitstagen bzw. nach Bedarf einer Reinigung zu unterziehen. 

Ein Friseur-Besuch soll im Mai wieder möglich sein. Fußpflege, Kosmetik und Co. muss noch warten...

 | Foto: unsplash
Anzeige
Die LAGANA-Küche lädt zum Brunch auf Kärntens schönster Flussterrasse. | Foto: Simone Attisani
3

voco Villach und LAGANA
Lässig ins Wochenende starten

In „Kärntens schönstem Wohnzimmer“ verwöhnt das LAGANA ab 4. Mai jeden Samstag mit einem exklusiven Lifestyle-Brunch. KÄRNTEN. Den Beats von DJ David Lima auf der Flussterrasse lauschen und sich dabei einen Brunchdrink gönnen: Der Samstags-Brunch „Trés Chic“ verwöhnt während der warmen Monate. „Très chic“ Aus der „Très-chic-Karte“ wählen die Gäste aus verschiedenen Á-la-carte-Gerichten mit französischem Charme. Das LAGANA-Küchenteam ließ der Kreativität freien Lauf, es warten raffinierte...

Anzeige
Mitspielen und "Fleurie Lounge Set 4-teilig" gewinnen! | Foto: Hagebau Mössler
1

Woche Quiz
Hagebau Mössler Wertgutscheine gewinnen. Jetzt mitspielen!

Jetzt mitmachen und gewinnen: Wir verlosen im Mai wöchentlich € 50,00 Wertgutscheine von Hagebau Mössler in Villach Landskron und am Monatsende unter allen Teilnehmern als Hauptpreis ein „Garden Impressions Outdoor“ Gartenmöbel-Set. "Hier hilft man sich", so das Motto des Unternehmens. Hagebau Mössler in Villach Landskron ist DER serviceorientierte Baumarkt für die Bereiche Heimwerken und Wohnen. Hier finden Heimwerker und Profis Top-Angebote von Bodenbelägen und Türen sowie Werkzeuge,...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.