Neues Marktordnungsgesetz hilft Almauftreibern
Mit Beschluss der Marktordnungsgesetznovelle im Ministerrat ist eine rückwirkende Aufhebung der Strafzahlungen für Almauftreiber in Sicht.
KLAGENFURT. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter ließ in der nun vorliegenden Marktordnungsgesetznovelle (MOG-Novelle) einen neuen Passus bezüglich der Größen von Alm- und Weidefutterflächen aufnehmen. Die Almfutterflächen stellen der Almbewirtschafter und der Almobmann fest, sollten sich im Nachhinein Abweichungen ergeben haben, drohten den Auftreibern bisher horrende Strafzahlungen. In Kärnten sind rund 1.250 Almauftreiber betroffen, das Ausmaß der Strafzahlungen beträgt rund 1,7 Millionen Euro.
Längst fällige Gesetzesnovelle
Mit der Novelle soll laut einer Aussendung von Landwirtschaftskammerpräsident Johan Mößler diese Ungerechtigkeit ein Ende finden. Es „finden Kürzungen und Ausschlüsse keine Anwendung, wenn für den auftreibenden Betriebsinhaber keine Umstände erkennbar waren, die ihn an der Zuverlässigkeit des Antragstellers der Alm- und Weidefutterflächen zweifeln lassen hätten können“, lautet der betreffende Passus. Die Bestimmung ist bis zu drei Jahre nach Inkrafftreten der MOG-Novelle rückwirkend anwendbar. Dazu ist es aber notwendig, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens einzubringen.
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