Keine Karte ohne Nuss
Ab Dezember müssen Allergene ausgewiesen werden. WK-Schulung boomt.
ST. VEIT (bek). Neue Herausforderungen kommen auf Kärntens Gastronomen zu: Ab Dezember müssen die wichtigsten Allergene in der Zutatenliste durch Schriftart oder Hintergrundfarbe in der Speisekarte hervorgehoben werden. Oder ein geschulter Mitarbeiter weiß über die Zusammenstellung der Gerichte genau Bescheid und kann dem Gast mitteilen, welche 14 Stoffe bzw. Stoffgruppen in den Produkten vorhanden sind.
Allergene im Kuchen
Kompliziert ist es in Bäckereien und Konditoreien, denn in beinahe jedem Erzeugnis finden sich Eier, Mehl oder Milch. "Wenn wir Mitarbeiter schulen, brauchen wir die Mehlspeisen in den Vitrinen nicht ausweisen. Erstens würde man sonst aufgrund der vielen Taferln die Produkte nicht sehen und zweitens haben wir ein zu großes Sortiment, das saisonal wechselt", sagt Fabian Röck, Chef der St. Veiter Cafe-Konditorei Hahn. Seine Frau Claudia bäckt mit einem Lehrling neben Strudel, Plundergebäck und Co. täglich 16 verschiedene Torten, sonntags 24.
"Unsere Kekssackerl mit 20 Sorten Weihnachtskeksen müssen wir zum Glück nicht beschriften, dass wäre sonst eine nicht zu bewältigende Aufgabe", hat Röck sich schon informiert. Das Verpacken von Weihnachtskeksen fällt unter "Vorbereitungsarbeiten" und da es diese nur saisonal gibt, fällt die Kennzeichnungspflicht. "Ich habe genug Gäste mit einer Nussallergie. Allergiker fragen ohnehin nach den Nahrungsmitteln, sonst könnten sie keinen Kuchen bestellen", hinterfragt Röck die Verordnung. Er erhofft sich wichtige Information von der Schulung der WK.
Geschulte Mitarbeiter
Einen höheren Bürokratieaufwand vermutet auch Barbara Erian. "Allergiker sagen, was sie essen können und was nicht. Es ist hauptsächlich Gluten, das unsere Gäste nicht vertragen". Reissuppe, diverse Salate, Fleisch- oder Gemüsegerichte stehen im Gurker Gasthaus Erian ohnehin auf der Speisekarte. "Bei uns muss keiner verhungern".
>Auch beim Erian werden die 14 Allergene nicht in der Speisekarte stehen. "Wir werden unsere Speisekarte nicht erweitern, sondern darauf achten, dass immer ein geschulter Mitarbeiter im Gasthaus ist", sagt Erian. Auch sie erhofft nähere Infos von der Veranstaltung der Wirtschaftskammer.
Enormes Interesse
Am 15. Oktober lädt die Wirtschaftskammer zur kostenlosen Info-Veranstaltung in das Blumenhotel. Das Interesse dafür ist riesengroß. "Wir platzen aus allen Nähten und werden regelrecht gestürmt. Wir suchen Ersatz-Räumlichkeiten. Trotzdem nehmen wir alle Einladungen an", gibt eine Mitarbeiterin der Wirtschaftskammer Auskunft. Man sei flexibel und habe schon weitere Termine ins Auge gefasst.
Allergiehinweise auf den Speisekarten
Die EU-Verbraucherinformationsverordnung zur Lebensmittelkennzeichnung trat mit 12. Dezember 2011 in Kraft und muss spätestens drei Jahre danach angewendet werden: Der Gast muss daher ab Dezember über die 14 Allergene informiert werden, die in offen angebotenen Lebensmitteln enthalten sein können. Jenen, die diese Verordnung bis 13. Dezember nicht umsetzen, drohen bis zu 30.000 Euro Strafe.
Deklarationspflicht
Die Hinweise können entweder in der Speisekarte stehen: Jedes Allergen erhält dafür einen Buchstaben. Oder ausgebildete Mitarbeiter wissen über die Zusammenstellung der Speisen Bescheid.
Die 14 Allergene
Produkte mit glutenhaltigen Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch (außer Fischgelatine), Erdnüsse, Soja(-bohnen), Milch (inklusive Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere.
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