Verordnung lässt die Wogen hochgehen

Kritiker der Verordnung fürchten wirtschaftlichen Schaden und den Verlust eines Alleinstellungsmerkmales des Wörthersees | Foto: KK
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  • Kritiker der Verordnung fürchten wirtschaftlichen Schaden und den Verlust eines Alleinstellungsmerkmales des Wörthersees
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KÄRNTEN. Der Satz "Cui bono – Wem nützt es?" wurde des Öfteren bemüht, als vergangene Woche bei einer Pressekonferenz die vom Land angedachte Novelle der Schifffahrtsverordnung kritisiert wurde. Denn laut Aussage der Anwesenden verlieren alle, wenn die Vergabe von Motorbootlizenzen für den Wörthersee wie geplant geändert wird.

Angedachte Änderung

Die Novelle, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird, soll auf Wunsch des Landes dahingehend abgeändert werden, dass künftig kein privater Handel mit Motorbootlizenzen mehr betrieben werden kann.
Die Vergabe der Lizenzen soll in Zukunft durch das Land Kärnten auf Basis einer Warteliste erfolgen. Derzeit muss für eine Motorbootlizenz etwa 200.000 bis 250.000 Euro gezahlt werden.

Schaden für Region

Massive wirtschaftliche Nachteile durch eine solche Regelung sieht Gerhard Genser von der Wirtschaftskammer Kärnten: "Es hätte direkte Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft. Es wird eine gewisse Klientel vom Wörthersee vertrieben."
Die angedachte Änderung hätte laut Genser auch dramatische Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft, Bootsbauer und Wasserskianbieter. "Es wird leichtere, weniger gut gewartete Boote geben, wodurch auch die Motorbootabgabe sinken wird", sagt Genser.

Eingriff in das Eigentum

Rechtliche Schritte durch den Wiener Anwalt Manfred Ainedter kündigt Wolfgang Schmalz, Präsident Motor-Yacht-Club Kärnten und selbst Bootsbauer, an. "Dies ist ein schwerster Eingriff in das Eigentum. Wenn diese Verordnung in Kraft tritt, bin ich bereit aus allen Rohren zu schießen", erklärt Ainedter.
Mit dem Mittel einer Individualbeschwerde würde die Causa dann direkt vor dem Verfassungsgerichtshof landen, was aber keine aufschiebende Wirkung hätte. Dabei stützt man sich auch auf ein Gutachten des Senatspräsidenten des Verfassungsgerichtshofes I.R. Johannes Steiner, der durch die Verordnung einen "massiven Eingriff in das verfassungsrechtliche geschützte Eigentumsrecht" sieht. Ainedter: "Niemand hat einen Nutzen davon, es hat nur Nachteile."

Region Wörthersee

"Die Lizenzinhaber sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor bei Gastronomie und Handel. Dieser Luxuscharakter des Wörthersees wird dadurch nicht mehr gegeben sein", sagt Bernhard Pichler-Koban, Geschäftsführer VTG Veldener Tourismus GmbH. Ins gleiche Horn bläst auch Wolfgang Schmalz: "Die Region Wörthersee hängt von ganz vielen Einzelteilen ab und eines davon sind die Motorboote."

Einsicht in Warteliste

Neben der Hoffnung, dass man mit Argumenten noch ein Umdenken beim Land bewirken kann, wird auch Einsicht in die Warteliste für Motorbootlizenzen gefordert. Schmalzl: "Wir haben gehört, dass auf der Liste überproportional viele Mitarbeiter des Amts der Kärntner Landesregierung eingetragen sind."

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