Neuerungen ab 01.07.2018 - ein Beispiel die Notstandshilfe NEU - mehrere tausend Kärntnerinnen und Kärntner sind anspruchsberechtig?
Ab 1. Juli 2018 wird bei der Berechnung der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr angerechnet. Diese Regelung wurde im September 2017 beschlossen.
- Diese "Notstandshilfe NEU" bringt allen jenen Personen Vorteile, die aufgrund des "zu hohen" Partnereinkommens bisher keine Notstandshilfe bekommen haben. In Kärnten sind das über 2000 Personen - überwiegend weibliche Arbeitslose.
- Weiters ist die "Notstandshilfe Neu" eine Verbesserung für jene Arbeitslosen, deren Notstandshilfebezug bisher durch die Anrechnung des Partnereinkommens geschmälert war (aber nicht zur Gänze weggefallen ist).
- Warum informiert uns die neue Regierung nicht, dass sich tausende Österreicherinnen und Österreicher ehestmöglich beim Arbeitsamt melden und ihren Anspruch auf diese "Notstandshilfe NEU"überprüfen lassen und wenn möglich auch geltend machen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.