Landesklinikum Klosterneuburg
Landegenehmigung für Rettungshubschrauber
Auf Initiative des Ärztlichen Direktors des Landesklinikums Klosterneuburg und nach einem Treffen der zuständigen Stakeholder wurde nun eine Außenlandegenehmigung für Rettungshubschrauber auf dem Gelände des Happylands erteilt.
KLOSTERNEUBURG. Die unmittelbare räumliche Nähe zum Landesklinikum prädestiniert das Areal, damit im Notfall schwerkranke Patientinnen und Patienten zu einer Akutintervention an ein medizinisches Zentrum geflogen werden können.
„Bei akuten schweren Verletzungen oder Erkrankungen spielt die Zeit bis zur geeigneten Behandlung oft eine entscheidende Rolle für das Endresultat der Maßnahme
“, weiß der neue ärztliche Direktor des Landesklinikums Klosterneuburg Herbert Huscsava, der auch als Notarzt für das Rote Kreuz tätig ist. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Landesklinikum ist das Gelände des Happylands ideal geeignet.
Deshalb organisierte Huscsava ein Treffen aller wichtigen Stakeholder vom Christophorus Flugrettungsverein (ÖAMTC), der Leitstelle Notruf NÖ, dem Roten Kreuz Bezirksstelle Klosterneuburg, einem Luftfahrtsachverständigen der NÖ Landesregierung sowie Vertretern der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Auch Vertreter der Polizei und der Feuerwehr, die die lokale Sicherung des Landeplatzes übernehmen, waren ebenso wie die Betriebsleitung des Happylands an dem Vorhaben beteiligt.
Huscsava freute sich besonders über die Unterstützung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Klosterneuburg, Stefan Schmuckenschlager, für dieses dringliche Projekt.
Nunmehr wurde die Genehmigung erteilt und der Landeplatz steht ab sofort für Notfälle das ganze Jahr über rund um die Uhr zur Verfügung.
„Durch das Engagement und die Überlegungen aller Beteiligten kommt es mit der Hubschrauber-Landegenehmigung zu einer weiteren Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten bei schweren Verletzungen und Erkrankungen,“
freut sich LH-Stv. Pernkopf über das Ergebnis.
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