Armbrust, Pfeil und Bogen
Bibertötung gibt Anlass zu Waffendiskussion
In Kierling wurde ein Biber mittels Armbrust getötet. Doch wer besitzt eigentlich solche Waffen? Und wer darf damit hantieren?
KLOSTERNEUBURG. "Die Armbrust fällt unter die freien Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind. Das gilt sowohl für den Erwerb als auch den Besitz. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von achtzehn Jahren", berichtet Revierinspektor Stefan Loidl.
Genau diese seichten Regelungen wurden einem Biber in Kierling kürzlich zum Verhängnis. Mit zwei Pfeilen im Körper wurde das Tier zunächst schwerverletzt im Kierlingbach gefunden, kurze Zeit später verendete es qualvoll.
Auch Wolfgang Straub vom Schützenverein 1288 bestätigt: "Die Armbrust ist zwar eine Waffe, gilt aber nicht als Schusswaffe, weil sie keinen Lauf hat." Auch die Bestimmungen über die Verwahrung gelten bei Armbrüsten nicht. "Ein vernünftiger Mensch würde eine Armbrust wohl schon wegsperren. Man darf sie aber durchaus in der Öffentlichkeit transportieren", so Straub.
Gesetzeslage und Strafmaß
"In Ungarn beispielsweise ist das Jagen mit Pfeil und Bogen erlaubt. Bei uns allerdings nicht", erklärt Straub. Daher: "Sollte der Biberschütze ein Jäger gewesen sein, würde ihm zumindest auf Lebzeiten die Jagdkarte entzogen werden." Laut Paragraph 222 des Strafgesetzbuches heißt es zudem: "Wer ein Tier roh mißhandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Biber stehen zudem unter Naturschutz und sind kein jagbares Wild.
Armbrust als Sportgerät
"Wir praktizieren das Schießen, folglich auch das Armbrustschießen als Sport. Dabei geht es um Konzentration und Präzision", meint Wolfgang Straub.
Stefan Egger, zwar kein Armbrust- aber begeisterter Bogenschütze, kann diese Aspekte des Sports nur unterstreichen: "Am meisten fasziniert mich am Bogensport die Kombination aus sportlicher Aktivität in der Natur und der Konzentration auf Körper und Geist, die man braucht, um den Bogen korrekt zu spannen und sein Ziel zu treffen. Atemkontrolle, gute Hand-Augen-Koordination und ein bisschen Glück gehören dazu, um den Pfeil ins Ziel zu bringen. Vor allem wenn zuvor mehrere Höhenmeter zu überwinden waren."
Fahndung nach Tierquäler
Die laufenden Erhebungen zur Bibertötung in Kierling führt das Landeskriminalamt, Ermittlungsbereich Umweltkriminalität, und bittet die Bevölkerung um Beantwortung folgender Fragen:
Wer hat in den letzten Tagen verdächtige Wahrnehmungen im Nahbereich des Auffindungsortes oder in der Umgebung gemacht?
Wer kann sachdienliche Hinweise zum Schützen geben?
Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich unter der Nummer 059133 30 3333 erbeten.
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