Armbrust, Pfeil und Bogen
Bibertötung gibt Anlass zu Waffendiskussion
In Kierling wurde ein Biber mittels Armbrust getötet. Doch wer besitzt eigentlich solche Waffen? Und wer darf damit hantieren? KLOSTERNEUBURG. "Die Armbrust fällt unter die freien Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind. Das gilt sowohl für den Erwerb als auch den Besitz. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von achtzehn Jahren", berichtet Revierinspektor Stefan Loidl. Genau diese seichten Regelungen wurden einem Biber in Kierling kürzlich zum Verhängnis. Mit zwei Pfeilen im...