Freistellung
Ein Dienst an der Allgemeinheit
KLOSTERNEUBURG (mp). Mitglieder der Feuerwehren sind derzeit überall in Österreich aufgrund der Schneemassen im Einsatz – so auch drei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Klosterneuburg. Doch wie sieht es hier generell mit der Freistellung vom Brötchenjob aus?
Einsatz als Berufshindernis
"Rein rechtlich betrachtet ist für Arbeitnehmer, die als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder dergleichen an einem Katastrophenhilfsdienst teilnehmen, diese Tätigkeit ein rechtmäßiger Hinderungsgrund für das Fernbleiben von der Arbeit", erklärt Stefan Mann, Stadtvorsitzender der SP Klosterneuburg. In manchen Betrieben besteht eine entsprechende Betriebsvereinbarung, in anderen Fällen "wirkt ein Engagement als Feuerwehrmitglied aber in der Praxis sogar als Berufshindernis", weiß Mann. Um Nachteile für die Helfer zu vermeiden, fordert die Partei deshalb unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen und den Ersatz der Lohnkosten für die Betriebe in diesen Tagen aus dem Katastrophenfonds. Das NÖ Landesfeuerwehrkommando sieht die gesetzliche Dienstfreistellung problematisch und auch Klosterneuburgs Feuerwehrkommandant Josef Angelmayer kennt die Schwierigkeiten. "Es sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber bei der Feuerwehr – wer zahlt die? Außerdem gibt es viele Freiwilligenorganisationen, die berücksichtigt werden wollen – dann betrifft das bald jeden dritten Österreicher", meint er. Bis dato funktioniert es ohne Probleme in der Stadtgemeinde und die Arbeitgeber sind verständnisvoll, sind sich WKO-Außenstellenleiter Fritz Oelschlägel und Angelmayer einig. "Bei Zwangsmaßnahmen können wir davon ausgehen, dass sich Unternehmer künftig sehr genau überlegen werden, ein Feuerwehrmitglied anzustellen", so der LFK-Pressesprecher Franz Resperger.
Dienst an Allgemeinheit
In Klosterneuburg hat man ein Herz für die Feuerwehr. "Viele Mitarbeiter der Stadtgemeinde sind bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, daher sehe ich es als Dienst an der Allgemeinheit und Aufgabe der Stadtgemeinde, dieses Engagement zu unterstützen", meint Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager. Solange der Dienstbetrieb aufrecht bleibt, wird also von Seiten der Stadtgemeinde nach Möglichkeit Freistellung gewährt. Obwohl sich die Frage für ihn bis jetzt noch nicht stellte, sieht Kleinunternehmer Michael Dacho der Klosterneuburger Bäckerei die Sache ähnlich: "Angenommen ich hätte Mitarbeiter, die zu einem Einsatz müssten, denke ich, so lange es nur einen oder zwei Mitarbeiter betrifft, würde das bei unserer Betriebsgröße noch relativ gut funktionieren." Auch der größere Betrieb der Firma Attensam hat Verständnis für Mitarbeiter, die sich für die Allgemeinheit engagieren. "Unser Geschäftsführer, Ing. Peter Schrattenholzer ist selbst Mitglied der Feuerwehr in Kierling. Gerade bei Schlüsselpositionen oder wenn ein Ausfall eines Mitarbeitenden nicht kompensiert werden kann, sucht Attensam bei längeren Einsätzen im Katastrophenfall mit dem Mitarbeitenden eine Lösung", erklärt Denis Marinitsch, Leiter der Personal- und Organisationsentwicklung des Konzerns.
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