Angst vor Millionenschulden
NÖ Betreuungsoffensive wird zum Streitthema
Stadtrat Pitschko sieht mit der Betreuungsoffensive für die Gemeinde eine beträchtliche Schulden-Ausweitung bevorstehen. Stadträtin Maria T. Eder erklärt, warum die NÖ Betreuungsoffensive eine Notwendigkeit für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist.
KLOSTERNEUBURG. "Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 besteht ein Bedarf an insgesamt 16 zusätzlichen Kindergartengruppen. Bis zum Vollausbau der Kindergartengruppen muss der Personalstand der Gemeinde um insgesamt rund 50 Personen erhöht werden. Obwohl der Klosterneuburger Finanzplan eine Zunahme der Schulden von derzeit 45,5 Millionen Euro auf 73,5 Millionen bis zum 31. Dezember 2026 vorsieht, sind darin die Kosten für die Errichtung von Kindergärten großteils noch gar nicht enthalten", erklärt FPÖ Stadtrat Josef Pitschko und befürchtet daher eine Ausweitung der Schulden Klosterneuburgs auf über 80 Millionen Euro oder eine massive Erhöhung der Kanal-, Müll- und Wassergebühren. Er hält es daher für vordringlich, dass die Stadtgemeinde zunächst ihre gesetzlichen Aufgaben finanziert, bevor "Jux und Tollerei-Projekte wie die Errichtung eines neuen Musikpavillons im Strombad Kritzendorf überhaupt in Erwägung gezogen werden".
Anderer Blickwinkel
"Mit der NÖ Betreuungsoffensive wird auch für viele Klosterneuburgerinnen und Klosterneuburger ein wichtiger und richtiger Schritt für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt", meint VP Stadträtin Maria T. Eder. Durch Absenkung des Kindergarteneintrittsalters auf zwei Jahre und die Reduzierung der Kinderanzahl in den Gruppen brauche es in Zukunft um 35 Prozent mehr Kindergartengruppen (+16 Gruppen). Hier wurde eine klare Entscheidung der öffentlichen Hand für ein besseres Betreuungsangebot für Klosterneuburgs Familien getroffen.
Eder dazu: "Es gilt die damit verbundenen Anforderungen an die Stadtgemeinde Klosterneuburg zügig, im Sinne einer zukunftsgewandten Kinderbetreuung, umzusetzen. Dazu wurde über alle politischen Parteigrenzen hinweg einstimmig in der letzten Gemeinderatssitzung ein dahingehender Grundsatzbeschluss gefasst. Eine Verknüpfung mit Gebührenerhöhungen aus anderen Bereichen ist unzulässig, da diese durch entsprechende Sachaufwände, wie etwa erhöhte Personal-, Energie- und Sachkosten, im jeweiligen Bereich begründet sein müssen.
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