Party zu dritt: Zwei Frauen im Krankenhaus, Mann vor Kadi

Eine Privatparty in Ebergassing endete vor dem Bezirksrichter

Bei Körperverletzungen spielt häufig folgender Cocktail eine explosive Rolle: man nehme eine Frau, zwei Männer und schüttle diese Mischung mit reichlich Alkohol kräftig durch. Diesmal lautete die Rezeptur: zwei Jennifers (25 bzw. 17), ein Michael (22), Alkohol und Drogen.
EBERGASSING/KORNEUBURG (mr). Was in der Nacht von 27. auf 28.10. 2009 in der Wohnung von Jennifer Nr. 1 in Ebergassing wirklich geschah, wird wohl für immer im Dunkeln bleiben. Feststeht, dass Michael aus Mitterndorf a.d. Fischa seine Exfreundin besuchte; dort hielt sich auch Jennifer Nr. 2 auf. Feststeht weiters, dass das Trio ca. 3 l Wein und 1 ½ l Whiskey konsumierte und zumindest die beiden Jennifers Drogen nahmen.
Das, obwohl Jennifer Nr. 1 an einem (vom Staat bezahlten) Methadonprogramm (einer Drogenersatztherapie) teilnahm und Jennifer Nr. 2 wegen Drogenproblemen gerade (ebenfalls auf Staatskosten) in stationärer Behandlung einer Anstalt in der Hinterbrühl war.

Eklat im Schlafzimmer
Irgendwann verlagerte sich das Geschehen ins Schlafzimmer. Dort soll Michael der Anklage nach gegen 5 Uhr morgens Jennifer Nr. 1 mit einem zerbrochenen Glas, an der Hand schwere Schnittwunden zugefügt und die Jennifer Nr. 2 gewürgt und mit dem Kopf gegen einen Heizkörper gestoßen haben.

Erinnerungslücken
Der Angeklagte wollte sich allerdings an praktisch nichts mehr erinnern, freilich mit einer Ausnahme: auf die beiden Frauen habe er sicher nicht hingeschlagen. Auch das Erinnerungsvermögen der beiden Jennifers war schwer beeinträchtigt. Kein Wunder: das Ambulanzprotokoll des Landesklinikums Mödling stellte bei beiden eine schwere Bewusstseinstrübung an der Grenze der Bewusstlosigkeit fest.

Urteil
Die Korneuburger Richterin Karin Santa verurteilte den Angeklagten wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung zu einer dreimonatigen Zusatzstrafe (er wurde bereits im April wegen einer anderen Körperverletzung verurteilt), wobei sie den Vollzug für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Der Angeklagte nahm das Urteil an; der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Sebastian Kleibel, meldete keine Berufung an – das Urteil ist daher rechtskräftig.

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