Rollfähre liegt in Titanketten
Überraschende Neuerung im Fall der Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg: Mit einer harsch kritisierten Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde das Fährschiff durch die Schifffahrtspolizei lahmgelegt und auf dem Korneuburger Ufer mit Titanketten verheftet.
Überraschende Neuerung im Fall der Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg: Mit einer harsch kritisierten Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde das Fährschiff durch die Schifffahrtspolizei lahmgelegt und auf dem Korneuburger Ufer mit Titanketten verheftet.
KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Seit vergangenen Mittwoch 17.40 Uhr ist der Fährbetrieb unterbrochen, zahlreiche Pendler standen vor geschlossenem und mit Titanketten versperrtem Zufahrtsschranken und dem Schild „Rollfähre nicht in Betrieb“.
Brisante Vorgeschichte
Wie berichtet laufen seit 6. April polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachtes der Untreue gegen vier Personen, darunter auch gegen den ehemaligen Geschäftsführer der „Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg Gesellschaft m.b.H. in Korneuburg“ Carl Spiesberger. Dieser hatte das einzige Gesellschaftsvermögen, nämlich die Fähre samt Anlegestellen und der Seilanlage, offenbar ohne Kenntnis der russischen Gesellschafterinnen an eine slowakische Gesellschaft verkauft.
Schleppende Ermittlungen
Die mit den Ermittlungen beauftragte Polizeiinspektion Korneuburg ist in dieser Angelegenheit scheinbar heillos überfordert. Anders ist es nicht zu erklären, dass bislang (sechseinhalb Monate nach Anzeigeerstattung) der Hauptverdächtige weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen einvernommen wurde. Angesichts der komplizierten gesellschaftsrechtlichen Fragen ist es auch unverständlich, wieso nicht das Landeskriminalamt mit seinen auf Betrugs- und Wirtschaftsdelikte spezialisierten Beamten die Ermittlungen führt.
Sicherstellungsauftrag
Anlass für den erfolgten Sicherstellungsauftrag war offensichtlich die Bekanntgabe der Betreibergesellschaft an die Staatsanwaltschaft, dass an der Fähre während der Winterpause dringende Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten notwendig seien und dafür die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Konstruktionspläne benötigt würden. Staatsanwalt Stefan Dunkl witterte eine Verbringung des Fährschiffes in das Ausland und erließ den Auftrag zur Sicherstellung.
Einspruch eingebracht
Noch am Freitag beantragte der Vertreter der Betreibergesellschaft, der Korneuburger Rechtsanwalt Herwig Ernst, unter Hinweis auf die bestehende Betriebspflicht, den unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht eines nicht verfahrensbeteiligten Dritten und den durch die Stilllegung eingetretenen Verdienstentgang die sofortige „Enthaftung“ der Fähre. Ob sich der – bisher eherne – Staatsanwalt von diesen Argumenten überzeugen lässt und das Schiff wieder „auf freien Fuß“ setzt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
„Mit der verfügten Maßnahme entgehen uns Einnahmen, die wir von der Republik einklagen werden“, schäumt indes Spiesberger.
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