Taxi - Sexunhold: Strafe drastisch erhöht
Oberlandesgericht verhängt drei Jahre unbedingte Haft, auch zur Abschreckung.
KLOSTERNEUBURG/WIEN (mr). Wie in der Ausgabe vom 25. Jänner berichtet, missbrauchte im Mai 2011 ein Taxifahrer eine 17-Jährige, die er von einem Ball in Wien nach Hause bringen sollte. In der Nähe des Kierlinger Friedhofes hielt er an und vollzog mit dem volltrunkenen Mädchen auf der Rückbank einen Beischlaf, den sie bei einem Blutalkoholgehalt von mindestens drei Promille teilnahmslos über sich ergehen ließ.
Erfolg für Staatsanwältin
Während der Täter die in erster Instanz verhängte Strafe (zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt) angenommen hatte, erhob Staatsanwältin Gudrun Bischof Berufung wegen zu geringer Strafe und hatte damit vollen Erfolg. Das Oberlandesgericht Wien setzte die Strafe auf drei Jahre unbedingte Haft hinauf. Die Begründung verwies vor allem darauf, dass gerade Frauen in der Nacht ein Taxi nehmen, um solchen Gefahren zu entgehen; es bedürfe daher eines deutlichen Signals, um andere Taxilenker von derartigen Taten abzuschrecken.
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