Stadtpolitik
Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 02/2021

- Die Pläne liegen zur Einsichtnahme bereit, Stellungnahmen können schriftlich abgegeben werden.
- Foto: Stadtgemeinde Klosterneuburg/SchuhE
- hochgeladen von Angelika Grabler
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beabsichtigt die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Eine Einsichtnahme ist online möglich.
KLOSTERNEUBURG. Die Entwürfe sehen punktuelle Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie eine Änderung der Bebauungsvorschriften (Textteil der Verordnung des Bebauungsplanes) vor:
- KG Klosterneuburg, Weidlinger Straße 45 – Umwidmung von BB in BKN und BS-Kindergarten sowie Anpassung der Bebauungsbestimmungen
Dies betrifft die ehemaligen "Weilguni-Gründe" - die Bezirksblätter berichteten - KG Kritzendorf, Hadersfelder Straße – Adaptierung der Widmung Vö
- KG Weidling, Schredtgasse - Überarbeitung Widmung Vö
Die Änderungsentwürfe liegen noch bis 13. August 2021 zur allgemeinen Einsicht (gem. § 25 iVm § 24 bzw. gem. § 34 iVm § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014) auf.
Online ist eine Einsichteinnahme hier möglich, bei Bedarf geben die Mitarbeiter des Referats Stadtplanung auch gerne telefonisch (Tel. 02243/444-257) Anleitung zur Nutzung des Online-Angebots.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.