Ab 25.01 ist FFP2 Masken Pflicht
Ab 25.01 ist Maskenpflicht in den Supermärkten und Geschäften die derzeit offen haben.
Man sollte allerdings beim Kauf der FFP2 Masken auf die Kennzeichnung achten:
FFP Masken müssen mindestens gemäß der EN 149:2001+A1:2009 (Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel) bzw. DIN EN 149:2009-08 geprüft sein. Diese Norm im Zusammenhang mit der Schutzstufe (z.B. FFP2 NR) muss auf der Maske abgedruckt sein. Das CE-Kennzeichen verrät euch, dass die Maske alle nötigen Verfahren durchlaufen hat und die Vorschriften aus der europäischen Norm erfüllt. Wichtig: Nach dem CE-Zeichen muss unbedingt noch eine vierstellige Nummer folgen. Sie steht für die zuständige Prüfstelle, die die Maske untersucht hat. Fehlt diese Nummer, kann es sich um eine Fälschung handeln.
UND legt euch am Besten 6-7 Masken zu, eine für jeden Tag- somit können die Masken eine Woche lange trocknen und die Viren halten sich nicht so lange!
Ich habe zum Schutz auch noch eine einlagige Vliesmaske darüber, so bleibt die Maske von außen sauber, denn diesen "Masken-Schoner" kann ich auswaschen, im Gegenteil zu den Masken, die sollte man auf keinen Fall waschen.
BART-TRÄGER sollten sich eine Masken-Verlängerung zu legen, damit kann man den Gummi, statt hinter den Ohren, im Nacken zusammen binden und da hält die FFP Maske bei (Voll) Bart Trägern besser! Bei einigen, teureren Masken sind welche dabei, aber es gibt diese Dinger auch extra zu kaufen.
Und noch ein paar relevante Infos zum Thema FFP2 Maske tragen:
Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen getragen werden, oder beispielsweise auch auf Parkplätzen?
Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.
Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?
Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Wie ist die Regel, wenn eine Plexiglasabtrennung vorhanden ist?
Auch hier bleibt bei der bisherigen Regelung. Das heißt, dass in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Also tragt brav Eure Masken und bleibts xund!
Übrigens gibt es angeblich ab morgen ( 21.01) in den Supermärkten pro Person 5 FFP2 Masken um 0,59 pro Stück! Nur BITTE, geht da nicht zig mal hin und kauft euch welche, sondern denkt daran dass es vermutlich viele gibt die welche brauchen und nicht jeder kann es sich leisten teurere im Internet zu kaufen! DANKE
Noch am Rande angemerkt: Nehmt erst mal 7 Masken, für jeden Tag eine- dann nehmt ihr euch Holzklammer und beschriftet sie mit Mo bis So und am besten noch ein Klebezetterl dazu- dann hängt ihr die benutzten Masken mit der jeweiligen Wochentag-Klammer zum trocknen auf und macht nach dem Benutzen ein Stricherl auf den Zettel. So wisst ihr immer wie oft ihr die jeweilige Maske verwendet habt. Am Besten jede nicht öfters als 5x tragen, dann eine Neue nehmen ;-) Und immer nur die vom jeweiligen Wochentag tragen. Und nicht in feuchten Räumen aufhängen!
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