Hund oder Katz?
Zwei Gerichtsinstanzen hatten zu klären, wer eine Radfahrerin zu Sturz brachte.
KORNEUBURG (mr) Am 27. 8. 2011 kam gegen 5: 35 Uhr in der Mechtlerstraße eine 51-jährige Fahrradfahrerin auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz zu Sturz. Bezirks- und Landesgericht Korneuburg hatten in zwei Instanzen zu klären, wer für den dadurch erlittenen Schenkelhalsbruch zur Verantwortung zu ziehen war.
Ursache: Hund oder Katz?
Zur selben Zeit ging der 65-jährige angeklagte Pensionist mit seinem Hund der Rasse Magyar Viszlar äußerln. Nach seiner Darstellung stöberte der an der Leine geführte Hund eine Katze auf, die über die Straße flüchtete und mit dem Fahrrad kollidierte. Völlig konträr die Schilderung der Radfahrerin: Demnach hetzte der nicht angeleinte Hund die Katze über die Straße nach und der Sturz war Folge einer Kollision mit dem Hund.
Bezirksrichterin Susanne Klotzberg glaubte der Radfahrerin und verurteilte den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.480 Euro und zur Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld. Einer dagegen erhobenen Berufung gab das Landesgericht Korneuburg nicht Folge und bestätigte das Urteil des Erstgerichtes.
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