Von der Kreativität zur Straftat
Wahlplakate im Bezirk Korneuburg zerstört
Bis zu sechs Monate Haft: Ruinieren von Wahlplakaten kann ernste Folgen haben.
BEZIRK KORNEUBURG | STOCKERAU | ENZERSFELD. Parteiplakate pflastern Straßen und Ortschaften – so ist das bei jedem Wahlkampf, also auch dieser Tage. Dass sich der eine oder andere bemüßigt fühlt, eben diese Plakate mit eigenen Botschaften zu "verschönern", lässt sich dabei meist auch nicht verhindern. So ärgert man sich auch in dieser Woche über beschmierte ÖVP-Plakate in Enzersfeld und über zerrissene und überklebte FPÖ-Botschaften in Stockerau.
Dabei ist das Zerstören der Wahlplakate bei weitem kein Kavaliersdelikt, sondern vielmehr, laut Paragraph 125 Strafgesetzbuch, eine "Sachbeschädigung" im klassischen Sinne. Immerhin handelt es sich um das Eigentum von jemanden, einer Person beziehungsweise einer Partei und da können schon einmal bis zu sechs Monate Haft oder eine entsprechende Geldstrafe drohen.
Weil die zerstörerischen Botschaften meist aber in einer Nacht- und Nebelaktion hinterlassen werden, wird das Ruinieren der Wahlplakate kaum geahndet, zu unklar ist in den meisten Fällen die Täterschaft.
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