Landesgericht Krems
15-Jähriger bestahl mit Freund seine Pflegemutter

- Goldbarren (Symbolbild) aus Tresor entwendet.
- Foto: pixabay
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Diversionelles Vorgehen mit gemeinnützigen Leistungen für zwei junge „Früchtchen“ am Kremser Landesgericht.
BEZIRK KREMS. Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem 15-Jährigen und seinem 16-jährigen Freund Diebstahl und schweren Diebstahl durch Einbruch vor. Das Duo soll im Jänner 2025 mit widerrechtlich erlangten Schlüsseln in das Wohnhaus der Pflegemutter des 15-Jährigen eingedrungen sein, dort den Tresor geöffnet und daraus Bargeld, Goldbarren, Goldmünzen und einen Silberbarren entwendet haben. Dann nahmen sie das Fahrrad des Bruders des 15-Jährigen, um damit zur Busstation zu gelangen. Das Bike entsorgten sie in einem Gebüsch. Anschließend fuhren sie mit dem Bus zum Kremser Bahnhof und von dort mit dem Zug nach Wien.
Mit Taxi zu Juwelier
In Wien nahmen sie ein Taxi und baten den Fahrer, ihnen zwei Goldbarren zu je 100 Gramm bei einem Juwelier zu Geld zu machen. Diese hätten sie von der Oma geschenkt bekommen. Der Taxler erfüllte den Wunsch und erhielt dafür nach eigenen Angaben 100 Euro. Die beiden bekamen für die Goldbarren 16.400 Euro. Das Geld wurde geteilt, teils für Klamotten und anderes ausgegeben. Der Rest wurde später zum Teil bei den Angeklagten sichergestellt, das Fahrrad nach Wochen gefunden und zurückgebracht.
Teilgeständig
Die beiden Beschuldigten zeigten sich teils geständig. Allerdings hätten sie von Anfang an vorgehabt, das Fahrrad zurückzubringen. Auch seien sie nicht in das Haus eingebrochen, der 15-Jährige hätte gewusst, wo die Ersatzschlüssel lagen, da er die Wochenenden bei der Pflegefamilie verbringe. Auch zum Tresor hätten sie Schlüssel gefunden.
Nur zwei Goldbarren
Sie hätten nur die zwei Goldbarren aus dem Tresor genommen, weder Bargeld noch anderes. Der 15-Jährige gab an, ein Silberbarren und eine Münze seien Geschenke gewesen, die er schon vorher erhalten hätte. Die Pflegemutter sagte aus, sie könne nicht mehr angeben, wieviel Bargeld aus dem Tresor gefehlt hätte.
Schlussendlich hielt die Anklage wegen schwerem Diebstahl durch Einbruch aufgrund der vorhandenen Schlüssel nicht. Es blieb bei schwerem Diebstahl. Das Verfahren wurde mittels Diversion und der Leistung von gemeinnütziger Arbeit vorläufig auf Probe eingestellt. Der 16-Jährige muss 90 Stunden absolvieren, der Pflegesohn 120 Stunden. Der 16-Jährige übergab vor Gericht vorerst 100 von 500 geforderten Euro an die Bestohlene. Mehr wollte diese nicht an Schadenersatz. -Kurt Berger



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