Landesgericht
Frau auf Zebrastreifen niedergemäht

- 120 Stunden Sozialleistungen muss die 17-Jährige erbringen.
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Eine Unfalllenkerin, die in Krems eine 44-Jährige schwer verletzt hatte, muss 120 Stunden an sozialen Leistungen erbringen.
KREMS. Eine 17-Jährige aus dem Bezirk Krems musste sich am Kremser Landesgericht wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Probeführerscheinbesitzerin war mit dem Pkw unterwegs.
Aufs Handy geschaut
Beim Einkaufszentrum Alex musste sie an einer roten Ampel halten. Als Grün wurde, beschleunigte sie, sah auf ihr Handy, um dieses per Gesichtserkennung zu aktivieren, um Musik zu hören.
Fußgänger übersehen
Durch diese Ablenkung übersah sie Fußgänger, die gerade einen Zebrastreifen kurz nach der Ampel überquerten. Ein Mann konnte sich durch einen Sprung vorwärts retten, eine 42-Jährige wurde jedoch voll vom Pkw erfasst und durch die Luft geschleudert.
Opfer sitzt im Rollstuhl
Das Opfer erlitt multiple schwere Verletzungen, verbrachte einen Monat im Spital, sitzt immer noch im Rollstuhl und ist arbeitsunfähig. Sie wird wohl ein Leben lang an den Unfallfolgen laborieren. Ihr Anwalt verlangte ein Teilschmerzensgeld von 10.000 Euro. Dies wurde von der Verteidigung wegen offener Fragen mit der Haftpflichtversicherung nicht anerkannt.
Die Angeklagte bekannte sich schuldig, der Vorfall tue ihr sehr leid. Ob der Jugend und der Unbescholtenheit bot die Richterin die vorläufige Einstellung des Verfahrens mittels Diversion und der Leistung von 120 Stunden Sozialleistung an. „Am besten bei einer Rettungsorganisation, damit Ihnen die Folgen von Unfällen vor Augen geführt werden“, sagte die Richterin noch.
Die 17-Jährige nahm das diversionelle Angebot an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Pauschalkosten von 100 Euro muss die Unfalllenkerin tragen. -Kurt Berger
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