Gesetzesentwurf
Mehr Sicherheit, mehr Kompetenz: Welche Neuerungen Hundehaltern blühen
Das neue NÖ Hundehaltegesetz sieht Sachkundenachweis und verpflichtende Hundeversicherung vor.
BEZIRK KREMS/NÖ. Wer sich jetzt einen Hund zulegen möchte, braucht ein paar Nachweise, wenn es nach Landesrat Waldhäusls 2. Teil der Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes geht, das zurzeit in Begutachtung ist.
„Wesentliche Änderungen sind der Sachkundenachweis für alle neuen Hundehalter, eine verpflichtende Versicherung für alle neu zugelegten Hunde und eine Höchstzahl von Hunden je Haushalt“, berichtet Waldhäusl.
Das meint die Expertin
"Grundsätzlich begrüßen wie einen Sachkundenachweis für alle Hundehalter, wenn parallel die wissenschaftlich unhaltbare Listenhundeverordnung fällt", meint Andrea Specht vom Tierheim Krems, "allerdings sollte die Sachkunde von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen abgehalten werden. Eine Obergrenze für Hundehaltung im Sinne einer Animal Hoarding Prävention ist zwar zu begrüßen. Diese bei drei Hunde anzusetzen, erachten wir allerdings für völlig überzogen. Eine Obergrenze sollte von verschiedenen Faktoren wie Anzahl der Betreuungspersonen, Platzangebot sowie artgerechter Unterbringung/Beschäftigung abhängig gemacht werden."
Realistisch sei laut Andrea Specht eine Obergrenze von vier bis fünf Hunden pro Person, die bei entsprechenden Voraussetzungen erweiterbar ist. Eine verpflichtende Versicherung hält die Expertin ohnedies für selbstverständlich.
Obergrenzen für Züchter
Andrea Specht hat noch eine Anregung: "Unbedingt sollten auch Züchter mit Obergrenzen belegt werden und den Nachweis erbringen müssen, dass für ausreichend Betreuungspersonal sowie Raumangebot und Beschäftigung gesorgt ist. Denn ein Welpe aus Zwingerhaltung mit wenig Möglicheiten für eine gesunde Entwicklung wird eher Verhaltensauffälligkeiten entwickeln als ein Welpe, der von einer kompetenten Züchterin im Familienverband sozialisiert wird."
Die wichtigsten Neuerungen:
1. Sachkundenachweis für alle Hunde: Ausbildung für Hundehalter, um den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Hund zu erlernen, sowie medizinische Grundlagen.
2. Verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Hunde: entsprechende Schadensabdeckung
3. Drei Hunde pro Haushalt erlaubt: Mit einer neu eingeführten Höchstgrenze von drei Hunden pro Haushalt geht es darum, Gefahrenpotenziale bereits im Vorfeld zu minimieren.
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