Landesgericht Krems
Suchtgift: Freispruch und Diversion für Kremser Pärchen
- Anklage wegen Suchtgiftdelikten.
- Foto: Kurt Berger
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Die Anklage warf einem 45-jährigen Kremser und seiner gleichaltrigen Freundin Suchtgifthandel, unerlaubten Umgang mit Suchtgift und die Vorbereitung von Suchtgifthandel vor.
KREMS. Der bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich teilweise geständig. Er habe selbst konsumiert, aber auch andere zum Konsum von Cannabis und Kokain eingeladen.
Nie Geld bekommen
Er habe zwar teilweise Geld als Gegenleistung für die Drogen erwartet, jedoch nie eines bekommen. Die bei der Hausdurchsuchung und in einem Rucksack beschlagnahmten Mengen seien Drogen gewesen, die er sich teilweise bei Festivals zusammengeschnorrt und zufällig in einem Feld gesehen und abgeerntet hätte.
Freundin wusste von nichts
Seine Freundin gab an, nichts von Drogen oder Geschäften mit diesen mitbekommen zu haben. Sie habe auch in diverse Laden oder andere Möbel, in denen Drogenzubehör gefunden worden war, nicht reingesehen, da sie die Privatsphäre des Freundes respektiere.
Belastungszeuge blieb fern
Ein Zeuge gab an, keine Drogen vom Angeklagten gekauft zu haben. Ein mutmaßlicher Abnehmer des Beschuldigten erschien nicht zur Verhandlung und wurde mit einer Ordnungsstrafe von 250 Euro belegt.
Der Richter entschied sich für einen Freispruch in allen angeklagten Punkten für die Frau. Dem Mann wurde für den unerlaubten Umgang mit Suchtgift eine Diversion mit zweijähriger Probezeit angeboten. Den Suchtgifthandel schied der Richter aus und vertagte zur Einvernahme des unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen auf unbestimmte Zeit. -Kurt Berger
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