EU Richtlinie f.d. Gastronomie
Liebes Redaktionsteam !
Die ausufernde Bevormundung durch sinnlose EU Bestimmungen verkommt zu einem Kasperltheater. Seit dem Mittelalter und vielleicht schon früher gibt es in Österreich Wirtshäuser mit Bewirtung für Essen und Getränke. Bisher ist mir nicht bekannt, dass ein Gast durch den Verzehr von Speisen durch den Wirt ins Jenseits befördert wurde. Eher war dies im pivaten Umfeld möglich. Wenn Allergien dadurch hervorgerufen werden können, so weiß der betroffene Allergiker doch selbst am Besten, was er zu sich nehmen darf und was nicht.
Vielleicht kommt jetzt als Nächstes die EU Richtlinie zum Fällen von Birken, Haselnuss, Marillenbäumen und anderen Gewächsen. Denn auch da gibt es genug Allergien, welche Schnupfen, Heiserkeit, Stimmverlust, Augenleiden, Darmerkrankungen etc. etc hervorrufen.
Danke, liebe EU, das haben wir noch gebraucht-wie einen Kropf oder ein Wimmerl am A.......! Blöder geht´s nimmer!
W.-D. Raidl, Stiefern/Kamp
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