Zwazl: „Es gibt keine Sonderregelung für Weinbauern“
Verwunderung herrscht in der Wirtschaftskammer
Niederösterreich (WKNÖ) über angebliche Erfolgsmeldungen seitens der
Weinbauern, wonach diese einen Etappensieg bei der
Registrierkassenpflicht erreicht hätten. „Um es ganz klar zu sagen:
Es gibt keine Sonderregelung für Weinbauern“, betont WKNÖ-Präsidentin
Sonja Zwazl. „Weinbau-Chef Johannes Schmuckenschlager bezieht sich
auf eine Sache, die längst beschlossen ist - nämlich die
Sonderregelungen für Mobile Dienste.“
Sonderregelung für einige Berufsgruppen
Die Wirtschaftskammerorganisation hat - unter maßgeblicher
Beteiligung der WKNÖ – in den Registrierkassenverhandlungen mit dem
Finanzministerium unter anderem eine Sonderregelung für mobile
Umsätze erreicht. Dabei genügt es, wenn dem Kunden vor Ort ein Beleg
ausgestellt wird und die Umsätze später in der Registrierkasse
nacherfasst werden. Diese Regelung wurde etwa für Berufsgruppen wie
fahrende Friseure, Pizzaboten oder Bäcker, die von Ort zu Ort fahren
und so ihre Waren anbieten, geschaffen. Und diese Regelung kann eben
auch bei Weinbaufesten zur Anwendung kommen. Zwazl: „Der
entsprechende Erlass liegt nach intensiven Verhandlungen zwischen
Finanzministerium und Wirtschaft seit November vor. Da gibt es
schlicht und einfach nichts Neues.“
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