Coronavirus
BH Kufstein startet eingeschränkten Parteienverkehr

"Es sind ungewohnte Vorkehrungen, die wir bei der schrittweisen Öffnung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein treffen müssen", erklärt Bezirkshauptmann Platzgummer. Doch die Maßnahmen seien unerlässlich. (Archivbild) | Foto: Fluckinger/BB Archiv
  • "Es sind ungewohnte Vorkehrungen, die wir bei der schrittweisen Öffnung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein treffen müssen", erklärt Bezirkshauptmann Platzgummer. Doch die Maßnahmen seien unerlässlich. (Archivbild)
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Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft (BH) Kufstein wird ab dem 11. Mai unter strengen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen eingeschränkt wiederaufgenommen. 

BEZIRK KUFSTEIN (red). Die Tiroler Landesverwaltung kehrt schrittweise zum Normalbetrieb und dem damit einhergehenden Parteienverkehr zurück. So auch in der  Bezirkshauptmannschaft (BH) Kufstein. Diese wird ab Montag, den 11. Mai wieder eingeschränkt für den Parteienverkehr geöffnet. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist dieser allerdings ausschließlich für dringliche Angelegenheiten vorgesehen, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können. „Wir freuen uns, dass wir uns den diversen Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger auch persönlich – unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen – widmen können. Denn nach wie vor bedarf es besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur weiteren Hintanhaltung des Coronavirus“, sagt Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer.

Auflagen für den Parteienverkehr

Wer die BH Kufstein im Zuge des Parteienverkehrs besuchen will, muss im Vorhinein einen Termin mit dem zuständigen Referat zu vereinbaren – telefonisch unter der Nummer +43 5372 606 0 oder per E-Mail unter bh.kufstein@tirol.gv.at. Personen dürfen das Amt nur einzeln – ohne Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust – betreten. Darüber hinaus müssen sich Besucher vor ihrem Termin beim Sicherheitspersonal im Eingangsbereich des neuen Amtsgebäudes melden und eine Schutzmaske tragen. Sie werden im Anschluss gebeten, vor dem Gebäude zu warten, bis sie abgeholt und in das jeweilige Referat begleitet werden. Der Parteienverkehr wird dokumentiert, die Dauer des Aufenthalts vermerkt.

Vorkehrungen sind "unerlässlich"

"Es sind ungewohnte Vorkehrungen, die wir bei der schrittweisen Öffnung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein treffen müssen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es uns ein wesentliches Anliegen ist, eine sehr bürgernahe und offene Serviceeinrichtung anzubieten. Doch die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sind daher unerlässlich“, erklärt Bezirkshauptmann Platzgummer und bittet die Bevölkerung um Verständnis, dass der Einlass in das Gebäude ohne Terminvereinbarung und Schutzmaske nicht gestattet ist. Neben dem Parteienverkehr in den Referaten steht das Bürgerservice ebenfalls vollständig zur Verfügung. Dafür sind sowohl Vorab-Terminvereinbarungen als auch Ad-hoc-Termine vor Ort möglich. Zudem erfolgen bereits wieder Verhandlungsausschreibungen in gewerberechtlichen Angelegenheiten sowie straßen- und naturschutzrechtliche Verhandlungen.

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