Bezirkshauptmann von Kufstein gelobte 29 Vizebürgermeister an
Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung durch BH Christoph Platzgummer.
BEZIRK KUFSTEIN. Bürgermeister-Stellvertreter haben vor dem Antritt ihres Amtes dem Bezirkshauptmann das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Innsbrucker Hofburg wurden die heuer gewählten Gemeindechefs in Anwesenheit der Landesregierung bereits angelobt. Für 29 Vizebürgermeister und einen Bürgermeister im Bezirk Kufstein fand diese Feierstunde kürzlich in der Bezirkshauptmannschaft statt.
BH Christoph Platzgummer gratulierte nicht nur, sondern rief den Mandataren auch ihre Verantwortung noch einmal ins Gewissen:
„Zur Wahl in dieses hohe politische Gemeindeamt gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen für die sechsjährige Funktionsdauer bis 2022 viel Erfolg. Die Aufgaben innerhalb einer Gemeinde sind ebenso komplex wie anspruchsvoll. Sie stellen hohe Anforderungen an Sie, die Sie für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger im Einsatz stehen.“
In Gemeinden mit höchstens 1.000 Einwohnern ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 Einwohnern können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern müssen zwei Bürgermeister-Stellvertreter gewählt werden.
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