„Der KRAGES-Geschäftsführer hat sich mehrmals selbst Gelder ausbezahlt“
LR Darabos über die „gravierenden Verfehlungen“, die zur Entlassung des KRAGES-Geschäftsführers René Schnedl geführt haben
EISENSTADT (uch). Landesrat Norbert Darabos nahm erstmals zur Entlassung des KRAGES-Geschäftsführers öffentlich Stellung.
So habe eine Prüfung der KRAGES, die noch nicht ganz abgeschlossen ist, „gravierende Verfehlungen zutage gebracht“, sodass das Land sofort handeln musste.
Vier konkrete Vorwürfe
Darabos nannte vier konkrete Vorwürfe. So soll sich Geschäftsführer Schnedl mehrmals selbst Gelder ausbezahlt haben. „Diese Auszahlungen waren weder durch seinen Dienstvertrag noch durch sonstige Vereinbarungen mit dem Eigentümer gedeckt“, so Darabos.
Mangelhafte Zeitaufzeichnungen
Weiters seien die Anwesenheiten Schnedls, seine Urlaubsfeststellungen und Krankenstandszeiten auffällig gewesen. Seine Zeitaufzeichnungen seien „mangelhaft bis nicht vorhanden.“
Nicht erklärbare Verträge
Im Zuge der Prüfung wurden außerdem die Existenz von Verträgen festgestellt, die nicht erklärbar seien und zum Nachteil der Gesellschaft abgeschlossen wurden.
Prüfung verhindert
Viertens habe der entlassene Geschäftsführer die Einschau durch die Prüfer zu vereiteln versucht. Er habe die Prüfung nachweislich verhindern wollen, indem er Mitarbeitern verboten habe, Unterlagen vorzulegen.
Von Experten empfohlen
Darabos betonte, dass nach einer eingehenden Prüfung von den Experten einstimmig empfohlen wurde, den Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abzuberufen und die Entlassung auszusprechen. Dazu gibt es auch einen Beschluss der Landesregierung.
Darabos: „Die Sonderprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es kann sein, dass noch weitere Gründe auftauchen.“
Eine strafrechtliche Anzeige gegen Schnedl hat es bislang nicht gegeben.
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