Werbeverbot für Maturareisen in Schulen
Auf Beschwerden von Eltern über aggressive Werbung eines Veranstalters von Maturareisen in einer Schule hat der Amtsführende Präsident des Landesschulrates Fritz Enzenhofer konsequent reagiert: Das Werben für diesen Zweck ist in den Schulen künftig untersagt. Die Schulen wurden angewiesen, den Werbern den Zutritt zu verweigern.
Es war nicht die erste Beschwerde über Werbemethoden eines Veranstalters für Maturareisen, die jetzt das Fass zum Überlaufen brachte: Ein Schüler in der Abschlussklasse einer höheren Schule berichtete seinen Eltern, dass er und seine Kollegen von einem Werber überrumpelt worden seien sofort einen Vertrag zu unterschreiben, der nach Meinung des Familienerhalters für den künftigen Maturanten sehr unvorteilhaft ist, zumal das Konsumentenschutzgesetz für solche Fälle sehr kurze Fristen zum Rücktritt einräumt.
Präsident Enzenhofer hat nun die betreffenden Schulen angewiesen, derartige Werbungen und Vertragsanbahnungen in den Schulen zu unterbinden. Die Direktoren wurden auch angewiesen, dies den Schülern und Schülerinnen der Abschlussklassen mitzuteilen.
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