AK Tirol erhebt Zustellservice und -preise von Möbelhäusern

TIROL. Erstmals hat die AK Tirol die Serviceangebote und die Preise für die Zustellung bei Möbelhäusern in Tirol erhoben. Die Unterschiede in den Angeboten sind beachtlich und ein Vergleich lohnt sich, empfehlen die AK Konsumentenschützer.

Weil die Kunden meist auf die Angebote der Händler angewiesen sind, hat die AK Tirol im März 2013 stichprobenartig Möbelhäuser angeschrieben, um Serviceangebote und Preise einzuholen. Die Rückmeldungen auf die schriftliche Erhebung zeigen große Unterschiede: Von der Zustellung ohne Extrakosten bis hin zu mehreren hundert Euro für die Lieferung größerer Einkäufe reichen die Angebote. Bei Selbstabholung bieten einige Möbelhäuser Rabatte. Falls kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht, wird in vielen Fällen ein Leihtransporter angeboten. Auch hier reicht die Preisspanne von kostenlos und ohne Treibstoffkosten (für maximal zwei Stunden und 100 km) bis 89 € plus Treibstoffkosten wenn der Transporter z.B. von Samstagabend bis Montagmorgen benötigt wird. Falls ein Transporter ausgeliehen wird, sollte vorab unbedingt geklärt werden, wer die Kosten für mögliche Schäden am Fahrzeug zu übernehmen hat, raten die AK-Konsumentenschützer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine gesetzliche Mindestsumme von 7 Millionen Euro umfasst, deckt nicht selbst verschuldete Schäden am ausgeliehen Fahrzeug. Hier greifen Kaskoversicherungen, die aber im Einzelfall oft extra abgeschlossen werden müssen. Auch ein möglicher Selbstbehalt der Kaskoversicherung sollte vorab geklärt werden, empfehlen die Konsumentenschützer der AK Tirol

AK Tipp: Verhandeln
Noch ein weiterer Tipp der AK-Experten: Verhandeln! Insbesondere wenn man als Konsument seine Möbel selbst nach Hause transportiert, sollte nach Rabatt auf den Möbelpreis gefragt werden. Aber auch wenn die Zustellung durch das Unternehmen selbst erfolgt, kann über die Höhe der Lieferkosten verhandelt werden.

Auffällig ist, dass die Zustellkosten teilweise mit der Höhe des Einkaufwerts ansteigen – als Konsument kann dies berechtigt hinterfragt werden. Gerade bei größeren Einkaufswerten wäre eigentlich ein (kostenloser) Service zu erwarten. In einem Fall werden die Lieferkosten nicht vom tatsächlichen Verkaufspreis sondern vom EDV-Listenpreis bzw. bei Aktionsnachlässen vom ursprünglichen Verkaufspreis berechnet. Also Vorsicht: Im Falle von günstigen Möbelschnäppchen können Konsumenten hier mit unerwartet hohen Zustellkosten konfrontiert sein. Soweit dabei auf gespeicherte Preise im firmeninternen EDV-System verwiesen wird, ist zu hinterfragen, wie der Konsument diese vorab in Erfahrung bringen soll. Hier fordern die AK-Konsumentenschützer mehr Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Lieferkosten und raten umso mehr, vor Abschluss des Kaufvertrags nach den Kosten für die Zustellung und möglichen Rabatten zu fragen und Gesamtangebote verschiedener Möbelhäuser zu vergleichen.

Alle Ergebnisse der Erhebung unter www.ak-tirol.com

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