AK Tirol warnt vor voreiligen Zahlungen
Täglich melden sich verunsicherte Anrufer bei der AK Tirol und berichten von Forderungsschreiben des tschechischen Unternehmens Lintel Star s.r.o. Es geht um den Zugang zu einer pornographischen Seite. Ob hier tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht, bezweifeln die AK Konsumentenschützer und raten ab von überstürzten Zahlungen.
BEZIRK. Peinlich berührt fühlen sich derzeit viele arglose Tiroler Konsumenten. Werden sie doch von Lintel Star s.r.o aufgefordert, 79 Euro für den Monatszugang zu einer pornographischen Seite zu bezahlen. Der angebliche Vertrag dazu soll über das Smartphone des Verbrauchers geschlossen worden sein. Scheinbar belegt wird der vermeintliche Vertragsabschluss durch übermittelte Rechnungen mit Angabe einer Rufnummer, IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Bestellvorgangs.
Einige Konsumenten berichten glaubwürdig, dass ihnen die angegebene Rufnummer gar nicht bekannt sei und sie die besagte Homepage nie besucht hätten. Andere wiederum erklären, die Seite tatsächlich angeklickt, aber keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben.
Die AK Tirol stellt klar: Seit Juni 2014 gelten EU-weit einheitliche Regeln für den rechtsgültigen Abschluss von Verträgen im Internet. Verbraucher werden durch die neue Rechtslage besonders vor ungewollten Vertragsabschlüssen und „Abzocke“-Fallen im Internet geschützt. So muss beispielsweise der Unternehmer einen Konsumenten bei der Bestellung ausdrücklich und besonders hervorgehoben auf die mit dem Vertrag verbundene Zahlungspflicht hinweisen. Widrigenfalls ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden.
AK Tipp: Die AK Konsumentenschützer raten, die Forderung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu beeinspruchen und keine voreiligen Zahlungen zu leisten. Verunsicherte Betroffene können sich auch jederzeit unter der kostenlosen AK Konsumentenschutz-Hotline 0800/22 55 22 – 1818 melden.
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