Steigende Infektionszahlen
Generelles Besuchsverbot am KH Zams

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen herrscht am Krankenhaus St. Vinzenz in Zams ein generelles Besuchsverbot. | Foto: Krankenhaus St. Vinzenz Zams/ Provisuals
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ZAMS. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt am Krankenhaus St. Vinzenz in Zams seit 28. Oktober ein generelles Besuchsverbot. Möglich sind Besuche im Einzelfall mit 3G-Nachweis und telefonischer Voranmeldung.

Generelles Besuchsverbot

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Bezirken Landeck und Imst wurde von Seiten des Krankenhaus St. Vinzenz in Zams reagiert: Seit 28. Oktober gilt ein generelles Besuchsverbot.

"Wir bitten um Verständnis für die unverzichtbaren Vorgaben, die dem dringenden Schutz von PatientInnen und MitarbeiterInnen dienen.",

so die kollegiale Führung des Krankenhauses.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen herrscht am Krankenhaus St. Vinzenz in Zams ein generelles Besuchsverbot. | Foto: Krankenhaus St. Vinzenz Zams/ Provisuals
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Besuche im Einzelfall mit 3G Nachweis und Anmeldung

Möglich sind Besuche im Einzelfall mit 3G-Nachweis nach telefonischer Voranmeldung bei:

  • Palliativ betreuten PatientInnen max 0,5h
  • Intensivpflichtigen PatientInnen
  • PatientInnen mit psychosozialer Indikation
  • Priestern für die Krankensalbung
  • Werdende Väter / Begleitperson während der Geburt
  • Wöchnerinnen vom Kindsvater/Begleitperson max 0,5h (Kindersegnungen sind weiterhin möglich)
  • Kindern

Es dürfen sich maximal zwei BesucherInnen zugleich im Zimmer aufhalten.

Ambulante PatientInnen und Begleitpersonenregelung

 PatientInnen und Begleitpersonen, die zu einer geplanten ambulanten Vorstellung kommen müssen einen 3G-Nachweis vorweisen. Bei unterstützungsbedürftigen und minderjährigen PatientInnen eine Begleitperson.

Notfälle

Jederzeit, kein 3G-Nachweis erforderlich

Eine FFP2 Maske ist jedenfalls mitzubringen und während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus St. Vinzenz in Zams zu tragen. Alle aktuellen Informationen zur Besucherregelungen und eventuelle Änderungen unter khzams.at.

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