Katzenjammer statt Urlaubsfreuden: AK Tirol hilft bei Reisemängeln

Die Arbeiterkammer gibt Ihnen Tipps, damit Ihr Urlaub kein Reinfall wird. | Foto: Norbert Redl
  • Die Arbeiterkammer gibt Ihnen Tipps, damit Ihr Urlaub kein Reinfall wird.
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BEZIRK. Vom verdreckten Pool über schlechtes Essen bis hin zu verlorenen Urlaubstagen wegen überbuchter, umgebuchter oder verspäteter Flüge: Mit einem breiten Spektrum an Beschwerden wenden sich die Tiroler nach der Heimkehr an die AK Konsumentenschützer. Und diese erzielen in vielen Fällen Schadenersatzzahlungen.

Beschwerden über mehr oder minder verpatzte Urlaube sind zwar das ganze Jahr über Thema. Aber spätestens nach der Hauptreisezeit häufen sie sich bei den Konsumentenschützern der AK Tirol.

Als „Top 3“ bei Problemen und Ärgernissen kristallisierten sich einmal mehr
· Mängel in der Unterbringung,
· Über- oder Umbuchungen bei Flügen sowie
· Flugverspätungen wegen verpasster Anschlussflüge heraus.

„Es ist ungeheuerlich, welche Unterkünfte den Gästen da oft zugemutet werden, bzw. was für eine Odyssee manche auf sich nehmen müssen, bis sie endlich am Ziel sind“, ärgert sich AK Präsident Erwin Zangerl. „Aber vielen Verantwortlichen ist offenbar völlig egal, dass die Konsumenten ja für das bezahlt haben, was ihnen vollmundig versprochen wurde.“ Wird ein Urlaub von Enttäuschungen überschattet, helfen die Experten der AK Tirol.

Zu den häufigsten Unterbringungsmängeln am Urlaubsort zählen weiterhin überbuchte Hotels, falsche Zimmerkategorien, Mängel bei der Hygiene, Probleme mit der Verpflegung, Lärm und viele andere Abweichungen von den Versprechungen in Katalog, Internet oder Reisebüro.

Wenn die Realität diesen so gar nicht gerecht wird, ist die Enttäuschung bei den Reisenden natürlich umso größer. Wie etwa im Fall jener Tiroler Eltern, die mit ihrem Kleinkind mit dem Auto in die Toskana reisten, um dort eine Woche Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel zu genießen. Doch das Hotel war überbucht und der Ersatz keinesfalls gleichwertig. Enttäuscht reiste die Familie vorzeitig ab, sollte aber trotzdem auf den Reisekosten und größtenteils auch auf den Hotelkosten sitzenbleiben, wenn es nach dem Veranstalter gegangen wäre. Doch die AK klagte und erkämpfte vollen Schadenersatz für Hotel- und unnütze Fahrtkosten, insgesamt 1.676 Euro. (Nur die tatsächlich konsumierte Verpflegung musste bezahlt werden.)

Überbuchungen und Umbuchungen werden auch bei Flügen immer wieder zum Problem. Das musste auch ein Tiroler Ehepaar bei einer Ägypten-Reise erleben: Weil der Rückflug kurzfristig um einen Tag vorverlegt wurde, ging den Urlaubern auch ein ganzer Urlaubstag am Meer verloren.

Der Reiseveranstalter verwies nur frech darauf, dass Änderungen schließlich vorbehalten seien, und weigerte sich, eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
Tatsächlich aber gelten für Reiseveranstalter und Airlines strenge gesetzliche Grenzen für einseitige Flugänderungen. Auf deren Basis erstritt die AK Tirol für das Ehepaar insgesamt 800 Euro Ersatz von der Airline für die unzulässige Umbuchung.

Eine Zunahme registrieren die AK Konsumentenschützer bei Beschwerden über Flugverspätungen wegen verpasster Anschlussflüge. Und obwohl sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in mehreren Fällen mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, sträuben sich noch immer viele Airlines, den Passagieren die ihnen zustehenden Ansprüche zu bezahlen.

Diese Erfahrung mussten auch mehrere Tiroler machen.
Für eine Reise nach New York hatte eine vierköpfige Familie einen Flug in zwei Etappen von München aus über Paris nach New York gebucht. Aber aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpassten die Tiroler in Paris den Anschlussflieger und kamen mit einem Ersatzflug ca. sechs Stunden später - mitten in der Nacht - in New York an. Erst nach einer Intervention der AK Tirol zahlte die Airline den Passagieren die ihnen zustehende Leistung aus der EU-Fluggast-Verordnung über 600,00 Euro pro Person.

Ähnlich ging es einer zehnköpfigen Gruppe auf ihrer Reise nach Amerika. Gezählte drei Mal (!) versuchte der Pilot vergeblich, mit dem Flugzeug abzuheben, und brach dann erst den Start ab. Nicht nur, dass die Passagiere total verunsichert waren, sie erreichten ihr Ziel auch erst einen Tag später. Und ohne Hilfe der AK wären sie auch noch auf den Kosten für das zwischenzeitlich ungenutzte Hotel in Amerika sitzen geblieben. Wegen der Verspätung wurden in diesem Fall ebenfalls 600,00 pro Person erstritten und damit alle finanziellen Schäden abgedeckt.

Tipps für Reisende

Bei Mängeln am Urlaubsort sollte man am besten gleich reklamieren und Verbesserung verlangen. Ist das nicht möglich oder wird verweigert, sollte man die Mängel dokumentieren. Eine angemessene Preisminderung kann bis zwei Jahre nach der Rückkehr verlangt werden.

Hotel- oder Flugüberbuchungen sind immer ein Verschulden des Veranstalters oder der Airline. Neben Preisminderungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter ergeben sich bei Flugüberbuchungen auch Ersatzansprüche aus der EU-Fluggast-Verordnung, die zwischen 250 und 600 Euro pro Person betragen.An sich muss die Airline über diese Rechte auch informieren. Aber die Praxis zeigt, dass dies oft nicht geschieht. Deshalb heißt es in solchen Fällen meist, sich selbst informieren und Ansprüche geltend machen. Die AK Tirol hilft dabei.

Flugumbuchungen oder Änderungen der Flugzeiten sind nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zulässig, und zwar dann, wenn die Änderungen geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Aber obwohl dazu bereits zahlreiche Gerichtsurteile vorliegen, die das bestätigen, sind viele Veranstalter auf diesem Ohr taub. Tatsächlich haben Reisende bei einer erheblichen Änderung der Reisezeiten Anspruch auf Preisminderung oder das Recht zum kostenlosen Rücktritt von der gesamten Reise. Wann eine Änderung erheblich ist, richtet sich nach den Umständen im Einzelfall, insbesondere nach der Reisedauer.

Die Konsumentenschützer der AK Tirol sind unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1818 erreichbar.
Weitere Informationen zum Reiserecht gibts zum Nachlesen in der Broschüre „Reistipps“ der AK Tirol. Sie kann unter Tel. 0800/22 55 22 – 1832 kostenlos angefordert werden oder steht unter www.ak-tirol.com als Download bereit. Dort finden sich auch ein Musterbrief für Reisereklamationen und die Frankfurter Tabelle.

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