VSV - "Ischgl 2020"
Sammelklage für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung
Der Verbraucherschutzverein (VSV) bereitet in Sachen Ischgl 2020 nunmehr auch eine Sammelklage für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung vor. KlägerInnen gebe es bislang aus neun Ländern der Welt.
ISCHGL/WIEN (OTS). "Nachdem die Wende in der Judikatur der AmtsrichterInnen am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ) durch Aufhebungsbeschlüsse durch das Oberlandesgericht Wien (OLG) geschafft ist, gilt es nunmehr auch jene Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben, rechtzeitig gegen eine Verjährung Ihrer Forderungen abzusichern," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV in einer Pressemitteilung. "Diese Forderungen müssen bis Februar 2023 eingeklagt werden."
73 Geschädigte aus neun Ländern
Bislang hätten sich laut Presseinformation 73 Geschädigte aus neun Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Irland, Niederlande, Dänemark und den USA) beim VSV gemeldet und haben den VSV zur Klagsführung ermächtigt.
"Diese Sammelaktion wird noch bis Ende August fortgesetzt. Dann werden wir Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur senden,"
kündigt Kolba an. In einem bereits anhängigen Verfahren gegen die Republik Österreich und einen Hotelier aus Ischgl findet die erste mündliche und öffentliche Verhandlung am Freitag, den 9. September 2022 von 13.00 bis 17.00 Uhr am LGZ Wien (Justizpalast) statt.
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