Vergebene Chance: KV-Verhandlungen im Hotel- und Gastgewerbe abgebrochen

LAND. Nach drei intensiven Verhandlungsrunden wurden am Dienstag die Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe auf Bundesebene abgebrochen. Der Obmann der Fachgruppe Gastronomie Josef Hackl, Mitverhandler aus Tirol auf Arbeitgeberseite, bedauert die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaftsseite, dem vorliegenden Entwurf eines zeitgemäßen Gesamtpakets für die Kollektivverträge zuzustimmen. Die Arbeitgeberseite hat einen Vorschlag zur Modernisierung gebracht, die im Gesamtpaket eine überproportionale Anhebung der Löhne und Gehälter beinhaltet hätte. Dazu gehören aber dringend auch zwei notwendige Anpassungen im Rahmenrecht (flexiblere Verteilung der Nachtruhezeiten und Angleichung der Durchrechnungszeiträume), zu denen die Gewerkschaft leider nicht bereit war, so Hackl.

Anpassung der Kollektivverträge
„Seit Jahren sprechen wir von einer Anpassung der Kollektivverträge. Eine leistungsbezogene Entlohnung braucht aber auch ein Schema, welches die tatsächlichen Arbeitsvorgänge und Gästebedürfnisse abbildet“, betont der Fachgruppenobmann. Die Branche und ihre Mitarbeiter beweisen tagtäglich ihre Anpassungsfähigkeit an sich dauernd verändernden Marktgegebenheiten. Warum es der Arbeitnehmerseite nicht möglich ist, hierfür auch einen entsprechenden Rahmen zu ermöglichen, können auch die Chefverhandler Helmut Hinterleitner, Bundesobmann der Gastronomie, und Klaus Ennemoser, Bundesobmann der Hotellerie, nicht nachvollziehen. Mit einer neuen Nomenklatur und den beiden von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen rahmenrechtlichen Anpassungen würde lediglich die Realität für die Zukunft vorbereitet, damit auch in Zukunft der Kollektivvertragsrahmen wieder den Stellenwert für die Mitarbeiter einnimmt, den er auch in der Vergangenheit hatte.
Für die Erfolgsgeschichte bei den bisherigen Kollektivvertragsverhandlungen war stets ausschlaggebend, dass deren Einigung neben den Lohn- und Gehaltswünschen auch die allgemeinen Wirtschaftsaussichten im Auge behielten. Diese sind zwar verhalten, aber das Hotel- und Gastgewerbe hat sich immer gut behauptet. Dazu braucht es aber entsprechende Rahmenbedingungen. Die zu hohen Lohnnebenkosten und eine zu früh greifende Steuerprogression entziehen sich der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung, ein moderner Kollektivvertrag ist dagegen deren Kernaufgabe.

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